Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit und damit der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu folgen.
Die Minderheit will für die Übernahme der Kosten für eine amtliche Verteidigung eine andere Regelung als die Mehrheit. Der geänderte Entwurf des Bundesrates folgt diesbezüglich dem gleichen Prinzip, das auch im Erwachsenenstrafverfahren gilt. Demnach hat die schuldiggesprochene Person die Verfahrenskosten zu tragen. Ausgenommen sind die Kosten der amtlichen Verteidigung, welche der Staat nach Artikel 433 Absatz 1 StPO übernimmt. Allerdings kann der Staat die Kosten für eine amtliche Verteidigung bei der verurteilten Person einfordern, wenn die verurteilte Person bereits zum Urteilszeitpunkt über genügend Mittel verfügt oder wenn sich ihre finanzielle Situation - das ist die zweite Möglichkeit - innert zehn Jahren nach Rechtskraft des Urteils genügend verbessert.
Dieses Prinzip möchten wir auch im Jugendstrafverfahren anwenden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass nicht nur die finanzielle Situation verurteilter Jugendlicher, sondern auch die finanzielle Situation ihrer Eltern berücksichtigt wird. Wir meinen aber, dass dieser Unterschied durchaus gerechtfertigt ist.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.