Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-22
Wortprotokoll
Der Bundesrat war gut beraten, als er seine Vorlage vom Dezember 2005 zurückgenommen, überarbeitet und uns dann in einer neuen Form wieder unterbreitet hat. Die jetzt zur Diskussion stehenden Anträge des Bundesrates zeichnen sich dadurch aus, dass auf der einen Seite das Verfahren beschleunigt werden soll, auf der anderen Seite aber die Grundrechte eingehalten werden. Es zeichnet sich weiter dadurch aus, dass trotz der Vereinheitlichung den Kantonen nach wie vor ein relativ grosser Spielraum gegeben wird. Sie können zwischen den beiden in der Schweiz eingeführten Modellen wählen, dem Jugendrichter- und dem Jugendanwaltmodell. Die Verfahren werden etwas einfacher, und sie tragen im Grossen und Ganzen dem Gedanken der Fairness, aber auch dem der Konsequenz, Rechnung. Ich möchte nicht wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Zu den Detailfragen werden wir uns in der Detailberatung äussern. Ich erspare es Ihnen, hier eine vorgezogene Detailberatung zu führen.