Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen. Selbstverständlich ist die Beschleunigung dieser und anderer Verfahren wichtig, aber wir haben bereits bei Artikel 3 Absatz 1 auf Artikel 5 des Erwachsenenstrafprozessrechtes hingewiesen. Dieses Verfahren gilt jetzt auch für das Jugendstrafprozessverfahren.
Wir sind, wenn wir die Mehrheit unterstützen, im Begriffe, eine deklaratorische Gesetzgebung zu machen. Wir haben kein Recht, auch Frau Thanei hat das vorhin nicht widerlegt, in die Budgethoheit der Kantone einzugreifen. Es geht hier zwar auch um die Organisationsfrage. Aber wenn es, wie Frau Thanei vorhin gesagt hat, darum geht, in den Kantonen mehr Mittel beschliessen zu lassen, dann hätten wir damit eben eine Kompetenz, in die Budgets der Kantone einzugreifen. Und das hat der Bund nicht. Die kantonalen [PAGE 1224] Parlamente müssten diese Massnahmen beschliessen. Der Bund hat keine Möglichkeit, das zu korrigieren. Die Jugendanwaltschaften müssen jeweils ihre Geschäftsberichte den kantonalen Parlamenten zur Genehmigung oder zur Kenntnisnahme vorlegen. Es wäre dann Sache der kantonalen Parlamente oder der zuständigen Behörden, vielleicht auch der Exekutiven, entsprechende Beschleunigungsmassnahmen zu treffen, indem sie eben mehr Personal anstellen oder die Verwaltung, vor allem die Jugendstrafrechtspflege, anders organisieren.
Wenn sie das nicht tun wollen, dann gibt auch die Formulierung der Mehrheit keiner Bundesinstanz die Mittel, die Kantone dazu zu zwingen. Viel wirksamer wären Beschleunigungsmassnahmen im konkreten Verfahren, also eine Unterstützung der Minderheiten bei den Artikeln 24, 32 und 33, wo es um die Zuständigkeiten geht. Dort kann man Verfahren beschleunigen oder verlangsamen. Man kann das aber nicht mit einer deklaratorischen Gesetzgebung dieser Art tun. Generell gilt - das müssen Sie beim ganzen Gesetz beachten -: Schnelligkeit ist nicht das prioritäre Ziel von Prozessordnungen; das prioritäre Ziel von Prozessordnungen ist es, ein wohlüberlegtes und wohlabgewogenes Urteil nach gründlichem Aktenstudium und nach gründlichem Beweismittelverfahren durchzuführen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Deklarationsnorm nicht in die Strafprozessordnung aufzunehmen und der Minderheit zu folgen.