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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Auch hier geht es um ein Element der Verfahrensdauer, auch hier geht es um eine Beschleunigung oder Verlangsamung. Wobei ich mich hier wiederholen möchte: Die Beschleunigung an sich ist nicht das prioritäre Ziel eines Verfahrens, aber es muss auch als Grundsatz beachtet werden.

Wir gehen von einem anderen Konzept aus als mein Vorredner, Herr Kollege Vischer, wir sehen gerade die abstrakte Deliktskategorie als Kriterium für die notwendige Verteidigung nicht als tauglich an. Wir sind im Gegenteil der Meinung, dass die konkrete Strafandrohung das Kriterium für die notwendige Verteidigung ist. Deswegen sind wir der Meinung, dass die ursprüngliche bundesrätliche Fassung, auf der Fahne ganz links, untauglich ist. Hier müsste zu häufig, nach diesem falschen Kriterium, die notwendige Verteidigung angeordnet werden. Folglich geht es für uns bloss um die Frage des Masses der minimalen Strafandrohung.

Wir wissen, dass im materiellen Strafrecht für die Delikte sehr schnell eine Strafandrohung von 14 Tagen oder einem Monat vorgesehen ist. Gerade wir in der Nordwestschweiz kennen z. B. die jugendlichen Kriminaltouristen, die unter dieses Jugendstrafrecht fallen. Wenn man dort - oder z. B. auch bei den Hooligans, die hier schon öfters zitiert worden [PAGE 1231] sind - bereits bei relativ kleinen Delikten, die eine Strafandrohung von mehr als 14 Tagen oder einem Monat nach sich ziehen, die notwendige Verteidigung anordnen müsste, würde das Verfahren doch sehr, sehr kompliziert.

Die Entscheidung in der Kommission für Rechtsfragen fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen äusserst knapp aus. Ich bitte Sie, sich in Anbetracht dieser knappen Mehrheit das Ganze noch einmal zu Gemüte zu führen. Schliesslich sollten Sie sich aus Praktikabilitätsgründen - ohne dass Sie die Grundrechte verletzen; das Mass der minimalen Strafandrohung ist keine Grundrechtsfrage - und in Berücksichtigung der genannten Kriterien für den Antrag der Minderheit III entscheiden.