Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2008-09-23
Wortprotokoll
Zuerst einmal möchte ich festhalten, dass mit diesem Gesetz keine Fusion der Dienste stattfinden wird. Die Frage, um die es hier geht, ist, dass die mit je unterschiedlichen Aufträgen befassten Dienste einem Departement unterstellt werden. Wenn man das Gesetz ablehnt, wird der Beschluss, den der Bundesrat gefasst hat, die gemeinsame Führung beim VBS anzusiedeln, nicht rückgängig gemacht. Wer also mit diesem Entscheid des Bundesrates nicht einverstanden war oder ist, kann diesen Entscheid mit der Ablehnung dieser Gesetzesvorlage nicht rückgängig machen. Weiter haben wir im Gesetz auch das Inspektorat definitiv verankert. Das ist ein Beitrag dazu, dass auch die zivilen Nachrichtendienste eine bessere Überwachung erfahren.
Was die Qualität der Dienste betrifft - und diese Bemerkung mache ich nicht als Kommissionssprecher, sondern als Präsident der Delegation und als persönliche Anmerkung -, werde ich natürlich im Augenblick nichts sagen, nachdem die Delegation beschlossen hat, das Verhalten des DAP in Bezug auf die Datenbank Isis genauer unter die Lupe zu nehmen. Das war unser erster Akt in der neuen Legislatur. Kurz danach kam die Frage von Basel. Wie wichtig es ist, diese Dinge dann genau anzuschauen, betone ich hier noch einmal. Umgekehrt möchte ich schon sagen: Die Unterlagen, die wir in der Delegation vom SND bekommen - auch Berichte beispielsweise über die Energieversorgung der Schweiz, darüber, welche Konzerne oder Konglomerate oder wie wir sie nennen wollen die Gasversorgung der Schweiz sicherstellen - sind qualitativ sehr gute Arbeit im Interesse des Landes.
Was im ZNDG auch nicht gemacht wird, ich wiederhole es: Es wird nicht über Inhalte beschlossen. Persönlich würde ich es auch begrüssen, wenn man genau solche Bereiche wie Organhandel, Menschenhandel, Geldwäscherei wesentlich mehr ins Auge fassen würde. Aber das ist eben eine inhaltliche Diskussion, und diese muss man bei anderer Gelegenheit führen. Hier geht es einzig und allein darum, dass die beiden Nachrichtendienste besser miteinander arbeiten und dass sie nicht die grössten Geheimnisse, die sie kennen, dem anderen Nachrichtendienst verweigern, sondern dass damit eine vernünftige Beurteilung der Bedrohungslage für die Schweiz möglich wird.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, auf das Gesetz einzutreten und anschliessend der Linie des Ständerates konsequent zu folgen.