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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2008-09-24

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Der Verunreinigung des öffentlichen Raums durch das Wegwerfen von Abfällen soll mit der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Rudolf Einhalt geboten werden. Dazu werden vier Massnahmen vorgeschlagen:

1. ein obligatorisches Pfand für feste Trinkbehältnisse wie Flaschen, Dosen usw., die regelmässig Littering verursachen;

2. eine Pfandpflicht für Essensbehältnisse bei stationärer Verpflegung und ortsfesten Veranstaltungen, also Sport-Events und Konzerten;

3. der Beizug der mittelbaren Verursacher von Abfall - Take-away-Anbieter - bei der Deckung von Vermeidungs- und Reinigungskosten der Gemeinden;

4. Bestimmungen gegen das Wegwerfen von Abfällen im Ordnungsbussengesetz.

Bezüglich der einzelnen Massnahmen, wie sie in der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Rudolf aufgeführt werden, kommt die Mehrheit der Kommission zu folgenden Überlegungen und Schlüssen:

1. Gemäss Initiative soll ein obligatorisches Pfand eingeführt werden. Die heute in der Schweiz bestehenden Systeme für das Recycling von PET-Flaschen und Alu-Dosen sind international gesehen ein grosser Erfolg, und die Recyclingquoten gehören unter den vergleichbaren Ländern in Europa und weltweit zu den höchsten. Bisher wurde das Pfand vom Bund erfolgreich als Drohung eingesetzt, um der halbfreiwilligen Lösung des Recyclings Nachachtung zu verschaffen. Der Bund würde nämlich dann ein obligatorisches Pfand in Kraft setzen, wenn der Rücklauf auf unter 75 Prozent sinken würde. Diese Drohung hat bisher sehr gut funktioniert und musste nicht umgesetzt werden, da die Recyclingquoten sehr hoch sind: bei Glas 96 Prozent, bei Alu-Dosen 90 Prozent, bei PET-Flaschen 76 Prozent. Ein obligatorisches Pfand würde diese wirtschaftlich günstige und vor allem ökologisch sinnvolle Praxis auf halbfreiwilliger Basis mit der Industrie zunichte machen.

Die Einführung eines obligatorischen Pfandes, wie es die parlamentarische Initiative verlangt, hätte auch noch weitere Nachteile. Es wäre volkswirtschaftlich gesehen ziemlich teuer: Schätzungen gehen von 20 Millionen Franken entgangenen Einnahmen der Gemeinden und von 100 Millionen Franken für den zusätzlichen Systemaufwand aus; dazu käme noch die effektive Pfandgebühr, die natürlich nicht unerheblich ist. Das heute breitgestreute Sammelstellennetz würde massiv eingeschränkt, das Pfand würde nicht nur die Abfallverursacher treffen, im Schnitt mit 16 Prozent, sondern vor allem die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, welche ihren Abfall vorbildlich und korrekt entsorgt. Zudem ist Abfall eine Vor-Ort-Problematik, die sich hauptsächlich in den städtischen Zentren manifestiert. Auch bei den Städten gibt es grosse Unterschiede, eine nationale Regelung schiesst deshalb weit über das Ziel hinaus.

2. Der Initiant will für Essensbehältnisse eine Pfandpflicht bei stationärer Verpflegung und ortsfesten Veranstaltungen einführen. Vielerorts wird es heute schon so gehalten, zum Teil fehlen auf kantonaler und kommunaler Ebene aber die entsprechenden Bestimmungen. Auch hier können Kantone und Gemeinden selber handeln, dazu braucht es keine Bundesbestimmung.

3. Zur Deckung der verbleibenden Vermeidungs- und Reinigungskosten der Gemeinden im Zusammenhang mit Littering sollen die mittelbaren Verursacher beigezogen werden, also jene, die Abfall in Umlauf setzen. Die Kernstädte übernehmen zum Teil schon heute solche Entsorgungsaufgaben. Es ist klar, dass die Kosten für die Entsorgung weggeworfener Abfälle viel höher sind als die Kosten für die Entsorgung von Abfällen, die in einem Kübel liegen. Getränkedosen einzeln aus Blumenbeeten herauszupflücken kommt sehr viel teurer als das Abführen dessen, was in Säcke abgefüllt ist. Hier entstehen den Gemeinden hohe Kosten. Einzelne Städte wie Bern versuchen nun, die Kosten auf die Take-away-Verkäufer umzulegen; gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt Bern wurde Beschwerde erhoben. Auch bei dieser Frage gilt, dass die Vor-Ort-Problematik lokal und regional geregelt werden sollte und nicht mit neuem Bundesrecht.

4. Das Ordnungsbussengesetz sei mit Bestimmungen gegen das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu ergänzen, damit Bussen ohne aufwendiges Strafverfahren verhängt werden könnten. Die Bussen für die unsachgemässe Entsorgung von Abfällen sind in der Schweiz bisher tatsächlich eher stiefmütterlich behandelt worden. Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wissen wir, welches Tun mit recht hoher Wahrscheinlichkeit und welches Tun mit geringerer Wahrscheinlichkeit mit einer Busse belegt wird. Die Wahrscheinlichkeit, beim Wegwerfen von Abfall im öffentlichen Raum erwischt und dafür bestraft zu werden, ist ziemlich klein. Das hat verschiedene Gründe. Man muss den direkten Nachweis erbringen; es ist eine unangenehme Aufgabe für die Polizei. Zum Teil fehlt auch eine einfache Rechtsgrundlage, die es erlauben würde, solche Bussen im Ordnungsbussenverfahren festzulegen. Deshalb hapert es beim Vollzug. Die Kantone und Gemeinden haben es selber in der Hand, etwas zu unternehmen. Dazu braucht es ebenfalls keine zusätzliche Bundesbestimmung. Die Kantone und Gemeinden können eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen, sofern sie nicht schon existiert. Sie haben es aber bisher nicht immer getan. [PAGE 1297]

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, die parlamentarische Initiative Rechsteiner Rudolf abzulehnen.