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AB 89008

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bedeutet tiefere Renten für sehr viele Neurentner und Neurentnerinnen, also lebenslange Einbussen im täglichen Leben für viele Rentner und Rentnerinnen, mit einschneidenden sozialpolitischen Auswirkungen. Das darf nicht leichtfertig gemacht werden, sondern nur wenn wirklich eine dringende Notwendigkeit vorhanden ist. Zurzeit besteht aber aus unserer Sicht kein Grund für diese Änderung. Die Grünen sperren sich nicht gegen eine Diskussion über die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG, wenn wirklich dringende Gründe vorhanden sind bzw. wenn sich die Voraussetzungen geändert haben. Das hat sich bei der 1. BVG-Revision gezeigt. Wir haben ja damals - das haben Sie gehört - die Senkung, die 2014 abgeschlossen sein soll, eingefädelt, weil sich die Voraussetzungen geändert haben, sprich die Lebenserwartung höher ist.

Als Begründung wird in der heute vorliegenden Botschaft vor allem die ungünstige Renditeerwartung angeführt; deshalb sei eine nochmalige Senkung auf 6,4 Prozent angesagt. Dies beruht aber auf sehr wackligen Annahmen und vor allem auf einer zappendusteren Zukunftsprognose. Die Renditeentwicklung ist immer ungünstig, wie man heute sieht, wenn man mit hohem Risiko anlegt - nicht aber, wenn man konservativ investiert, wie es ja die Pensionskassen tun sollten. Die Zahlen zeigen bei genauerem Hinschauen auch, dass die Situation der Versicherer gut ist. Der Bericht des Bundesamtes für Privatversicherungen zur Offenlegung der Betriebsrechnungen 2006 zeigt das deutlich. Bei genauerer Lesung zeigt sich, dass das Eigenkapital zwischen 5 und 10 Prozent beträgt; nötig wäre eine Marge von 0,8 Prozent. Der Saldo weist Milliardenhöhe auf. Das ist also eine sehr komfortable Situation, und das bei kleinem bis keinem Risiko. Falls nämlich die Versicherer Verluste einfahren würden, hätten sie die Möglichkeit, sich einerseits aus dem Überschussfonds zu bedienen und andererseits die Ausschüttungsquote zum Nachteil der Destinatäre und Destinatärinnen zu senken, bis unter 90 Prozent. Es gibt also, wie Sie sehen, keinen Grund, bei einer zurzeit sehr guten Situation lebenslang wirkende Renteneinbussen in Kauf zu nehmen.

Wir bitten Sie deshalb, auf diese Vorlage nicht einzutreten und nicht noch einmal eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes in Kauf zu nehmen.