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Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Wir behandeln heute eine Änderung des Umwandlungssatzes. Weil das Parlament dafür zuständig ist, kommt gelegentlich die Meinung auf, es handle sich beim Umwandlungssatz um eine politische Grösse. Worum geht es aber?

Es geht vorab um nackte Zahlen, es geht um Rentenberechnung und im Ergebnis um Rentenhöhe. Wohl haftet dem in seiner Wirkung insofern etwas Politisches an, als alle Bürgerinnen und Bürger, als Rentnerinnen und Rentner, die uns vielleicht vertrauen und die uns hoffentlich vertrauen dürfen, davon direkt und existenziell betroffen sind. Der Sache nach, seiner Substanz nach beschreibt der Umwandlungssatz jedoch eine Grösse, die alles andere als politisch ist, sofern man unter "politisch" eine Welt von Meinungen, Weltanschauungen oder Wünschen versteht. Der Umwandlungssatz ist eine Sache von Ökonomie und Mathematik, und zwar auf lange Sicht. Zu folgern bleibt demnach: Die Politik kommt im vorliegenden Zusammenhang ihrer Aufgabe dann nach, wenn sie unsichtbar bleibt in dem Sinne, dass sie keine Versprechungen in das System der beruflichen Vorsorge einbringt, die im Gegensatz zu Ökonomie und Mathematik stehen. Das heisst im Klartext: Gehen wir keine unnötigen Risiken ein!

Genau das - Orientierung an den relevanten Sachgrundlagen und Risikoaversion - bildet die für unsere Fraktion massgeblichen Überlegungen. Wir wollen kein Gegeneinander-Ausspielen des Wunsches nach möglichst hohen Renten einerseits und des Wunsches nach Rentensicherheit andererseits. Wir sind der Ansicht: Nur vorsichtig berechnete Renten sind auch langfristig mögliche und insoweit sichere Renten. Ausserdem gilt: Vermeiden wir, dass der Umwandlungssatz zu einer laufend schwankenden Grösse wird! Nur so und nicht mit risikobehafteten Rentenversprechungen schaffen und behalten wir das Vertrauen der Versicherten. Natürlich könnte man noch über längere Zeit höhere, aus mathematischer Sicht zu hohe Renten ausbezahlen. Dies impliziert indes die Benachteiligung der Aktiven, also eine Umverteilung von Jung zu Alt. Ich brauche hier nicht mehr zu betonen, dass das problematisch ist, vor allem im Rahmen der zweiten Säule, die auf dem Prinzip der Kapitaldeckung basiert.

Aus all diesen Gründen ist die CVP/EVP/glp-Fraktion für Eintreten auf dieses Geschäft.

Nun muss man sich fragen, wieso wir uns nach einigen wenigen Jahren schon wieder über dieses Dossier beugen. Wie bekannt, wurde mit der 1. BVG-Revision ja bereits ein schrittweises Absenken des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent bis zum Jahr 2014 vorgesehen. Die Antwort ist eine zweifache: Zum einen wurde damals den Entwicklungen der Lebenserwartung wahrscheinlich nicht genügend Rechnung getragen. Ganz sicher hat sich aber zum anderen der massgebliche technische Zinssatz geändert, für welchen anlässlich der 1. BVG-Revision noch 4 Prozent, zum Teil sogar mehr angenommen wurden. Heute ist er niedriger anzusetzen, nachdem die mittel- und langfristigen Renditeerwartungen wesentlich zurückhaltender beurteilt werden müssen als noch vor sechs, sieben Jahren. Also noch einmal: Keine Politik dort, wo Ökonomie und Mathematik angesagt sind. Diese Forderung gilt notabene nicht nur heute und nicht nur bei diesem Geschäft. Vielmehr sollten wir uns, dies als "ceterum censeo", auch bezüglich Mindestverzinsung noch einmal gründlich mit den einschlägigen Grundlagen befassen.