Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Bortoluzzi ist tatsächlich nicht neu. Das Anliegen wurde - das kann man auch in den Protokollen nachlesen - bereits in früheren Zeiten sehr intensiv diskutiert. Es ist natürlich auch richtig, dass am Anfang, beim Inkrafttreten des BVG, tatsächlich der Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes hatte. Es ist ja beinahe rührend, wie gross das Vertrauen der Herren Bortoluzzi und Maurer in den Bundesrat ist, sodass sie diese Kompetenz jetzt wieder an den Bundesrat zurückgeben möchten.
Unsere Kommission ist aber mehrheitlich der Auffassung, dass das unrealistisch ist. Sie haben das auch den Voten der Fraktionssprecher entnehmen können. Es ist uns allen ein Anliegen, dass der Umwandlungssatz eine gewisse Stabilität hat und, soweit möglich, auch behält. Von daher gesehen tun wir schon einen Schritt, wenn wir jetzt dem Entwurf des Bundesrates folgen, der vorsieht, dass wir alle fünf Jahre einen Bericht erhalten und erneut über den Umwandlungssatz diskutieren werden. Es wäre, glaube ich, ein schlechtes Zeichen, wenn man jetzt quasi zum Zwecke der Flexibilität - also das, was Sie nicht wollen - diese Kompetenz an den Bundesrat zurückgeben würde.
Den Kolleginnen und Kollegen der linken Ratshälfte kann ich ja zurufen: Sie können heute in der Gesamtabstimmung beweisen, dass das Parlament die Kompetenz hat, die nötig ist, um diesen Umwandlungssatz festzulegen.