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Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion hat grosse Sympathien für den Minderheitsantrag Meyer Thérèse; sie lehnt ihn trotzdem mehrheitlich ab.

Man kann sich fragen, ob der Wunsch, der hinter dem Minderheitsantrag steht, angesichts der heutigen Kenntnislage das richtige politische Signal setzt. Vor allem aber sind mit dem Minderheitsantrag praktische Probleme, sprich eine weitere Einschränkung der Freiheit der obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen, verbunden. Gemäss dem geltenden Recht, also gemäss Artikel 36 BVG, den Frau Meyer zitiert hat, haben diese die Altersrenten entsprechend den finanziellen Möglichkeiten ihrer Vorsorgeeinrichtung anzupassen. Diese Möglichkeit, diese Freiheit und diese Verantwortung, gemäss den jeweiligen konkreten Verhältnissen und Bedürfnissen einer Vorsorgeeinrichtung zu entscheiden, würden durch den Minderheitsantrag beschnitten. Es entstünde ein unnötiger Priorisierungskonflikt, den die oberste Führungsebene einer Vorsorgeeinrichtung zu entscheiden hätte. Das ist völlig unnötig, es ist nicht zielführend; das wollen wir nicht.

Deshalb hält sich unsere Fraktion - bei aller Sympathie für den Minderheitsantrag - an den Antrag der Mehrheit.