Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Auch ich finde den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse an und für sich sympathisch; dennoch bittet Sie die FDP-Fraktion, ihn abzulehnen, und zwar eigentlich aus praktischen Gründen.
Wenn wir heute über die Festlegung des Umwandlungssatzes debattieren, dann gilt das nicht für bestehende, sondern für zukünftige Renten. Es kann sein, dass der Umwandlungssatz wieder einmal steigt. Frau Meyer möchte jetzt, dass Renten, die unter Umständen mit dem Umwandlungssatz, den wir hier beschliessen, zu tief angesetzt sind, dann wieder erhöht werden. Das Problem ist nun, dass man, wenn man eine solche Erhöhung machen würde, dann diese Renten bevorzugen würde, und vor allem gäbe es das praktische Problem, dass man dann bestehende Renten anpassen würde. Das ist eigentlich nicht im Sinne des BVG-Gesetzes, wonach bestehende Renten nicht angepasst werden, wenn sich der Umwandlungssatz verändert.
Im Übrigen ist es so, dass Rentenanpassungen zwar vorgenommen werden können, aber dann müssen eben alle Renten nach den entsprechenden Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst werden. Ganz abgesehen davon würde das grosse Berechnungsprobleme ergeben; der Sachverständige hat uns das erläutert. Es wäre fast nicht möglich, diesem Minderheitsantrag gerecht zu werden.
Darum möchten wir bei der heutigen Ordnung bleiben und bitten Sie, dem Antrag der Minderheit Meyer Thérèse nicht zuzustimmen.