Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-11
Wortprotokoll
Die CO2-Emissionen aus dem internationalen Flugverkehr sind von der Klimakonvention und dem dazugehörigen Kyoto-Protokoll ausgeschlossen. Es war politisch nicht möglich, in der Staatengemeinschaft die notwendige Einstimmigkeit für den Einbezug des internationalen Flugverkehrs zu erreichen. Die Behandlung der CO2-Emissionen wird Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Im nationalen Treibhausgas-Inventar, welches die Vertragsparteien der Klimakonvention jährlich einreichen müssen, sind die CO2-Emissionen aus dem internationalen Flugverkehr zwar aufgeführt. Sie zählen jedoch nicht für die Reduktionsverpflichtung. Diese CO2-Emissionen berechnen sich aus dem Total des in der Schweiz abgesetzten Kerosens, abzüglich des Verbrauchs für Inlandflüge.
Im CO2-Gesetz, in dem verbindliche CO2-Reduktionsziele bis ins Jahr 2010 verankert sind, wurde der internationale Flugverkehr - in Übereinstimmung mit dem Kyoto-Protokoll - vom Parlament ausgeklammert. Hingegen verpflichtet das CO2-Gesetz den Bundesrat, sich im Rahmen internationaler Abkommen für eine Begrenzung der CO2-Emissionen aus Flugtreibstoffen für internationale Flüge einzusetzen.