Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-24
Wortprotokoll
Ich spreche zum Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (Gafi). Wir befinden uns hier ja in der Schlussrunde der Differenzbereinigung. Wir haben noch drei Differenzen zum Ständerat zu bereinigen. Ziel ist es, dass wir die Beratung dieses Gesetzes in dieser Session abschliessen, damit es dann spätestens Ende April 2009 in Kraft tritt und wir nicht riskieren, aus der Egmont-Gruppe - das ist die Vereinigung der Meldestellen - ausgeschlossen zu werden. Trotz dieses Zeitdrucks lag uns heute in der Kommission daran, dass wir ein gutes Gesetz machen, das alle verstehen.
Zu den Differenzen: In Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes (GwG) geht es ja darum, die Meldenden zu schützen. Hier hat der Ständerat einen guten Kompromiss vorgeschlagen, nämlich dass man die meldende Person anonymisieren kann. Der Name des Finanzintermediärs muss bei der Meldung aber ersichtlich sein - das macht Sinn -, damit man dann allfällige dubiose Konti auch innert fünf Tagen sperren kann. Die Kann-Formulierung des Nationalrates wurde also durch eine Muss-Variante ersetzt. Wir unterstützen diesen Beschluss des Ständerates.
Zu Artikel 32 Absatz 3 - das ist die zweite Differenz -: Auch hier sind wir der Meinung, dass der Ständerat einen guten Kompromiss gefunden hat. Er hat mit der Aufzählung der Meldenden, die geschützt werden sollen, eine wesentliche Änderung gegenüber der Version unseres Rates vorgenommen. Hierzu gibt es einen Antrag einer Minderheit. Ich habe ihn eingereicht, er wird aber von meinem Fraktionskollegen Schwander vertreten; ich vertrete ja die Meinung Ihrer Kommission. Ihre Kommission hat meinen Antrag mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Die dritte Differenz betrifft Artikel 41 Absatz 1. Hier hat der Ständerat eine Ergänzung vorgenommen, die auch für einige von uns in der Kommission für Rechtsfragen nicht nachvollziehbar war. Die Verwaltung hat dann auch bestätigt, dass diese Ergänzung eigentlich unnötig ist, weil im Gesetz ja bereits festgehalten ist, dass die Selbstregulierungsorganisationen ihre Reglemente selbst erstellen und die Finanzmarktaufsicht (Finma) diese genehmigen muss. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat deshalb einstimmig beschlossen, an der Version unseres Rates festzuhalten. Ich empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun.