Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Am 1. Oktober 2007 hat der Nationalrat den Text der von der FDP-Fraktion eingereichten Motion diskussionslos angenommen: "Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und einer Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten den Standort Schweiz gezielt zu stärken." Auf Antrag der WAK des Ständerates hat die Kleine Kammer im März 2008 einem geänderten Motionstext zugestimmt. Die Formulierung "und einer Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten" wurde gestrichen. Die WAK unseres Rates hat an der Sitzung vom 15. Mai 2008 den vom Ständerat abgeänderten Text angenommen. Dazu ist zu sagen, dass wir gemäss Parlamentsgesetz nur noch Ja oder Nein zum Entscheid des Ständerates sagen, aber nicht mehr am ursprünglichen Motionstext festhalten können. Mit 13 zu 9 Stimmen beantragt Ihnen also die Kommission heute, folgendem Motionstext zuzustimmen: "Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen den Standort Schweiz gezielt zu stärken." So weit zur Vorgeschichte.
Nun zu den materiellen Erwägungen Ihrer vorberatenden Kommission. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der globale Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Unternehmenseinheiten nimmt zu. Ein wichtiger Faktor der Standortattraktivität ist die Unternehmensbesteuerung. Die Position der Schweiz gerät im Bereich der steuerlichen Attraktivität als Folge der OECD-weiten Steuersenkungen der letzten Jahre zunehmend in Bedrängnis. Mit dieser Motion geht es nun darum, die international tätigen Unternehmer und Unternehmen besser zu positionieren.
Die Kommissionsminderheit hält besonders nach der knappen Zustimmung zur Unternehmenssteuerreform II in der Volksabstimmung eine weitere Senkung der Unternehmenssteuern nicht für angebracht. Sie befürchtet zudem, dass als Folge der Finanzmarktkrise mit massiven Mindereinnahmen für den Bund zu rechnen ist. Auch will die Kommissionsminderheit bei der nächsten Steuerreform nicht Massnahmen für Unternehmen, sondern Massnahmen im Bereich der Familienbesteuerung priorisieren.
Von der Kommissionsmehrheit wurde darauf hingewiesen, dass die Schweiz punkto Unternehmensbesteuerung zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die Unternehmen sind flexibel und gehen dorthin, wo sie attraktive Konditionen vorfinden. Darum besteht weiterhin Handlungsbedarf. Deutlich ist von der Kommissionsmehrheit aber auch der Wunsch geäussert worden, und ich möchte das hier ausdrücklich betonen, dass die Ehegattenbesteuerung sowie die Besserstellung von Familien mit Kindern dringend anzupacken seien. Dies soll aber nicht dazu führen, dass die Unternehmensbesteuerung vernachlässigt wird, besteht dort doch akuter Handlungsbedarf. Bei solchen Diskussionen geht es immer darum, den internationalen Steuerwettbewerb nicht statisch, sondern dynamisch zu betrachten. Steuersysteme sind dauernd im Umbruch. Die Schweiz kann sich dem nicht verschliessen. Der vorliegende Auftrag an den Bundesrat ist einfach und flexibel formuliert, wenngleich der Ständerat den Passus mit der Flexibilisierung gestrichen hat. Der Text lässt viele Optionen offen, um auch das vom Bundesrat verfolgte Ziel, also die Stärkung des Standortes Schweiz, zu erreichen.
Die Kommission beantragt daher mit 13 zu 9 Stimmen, die abgeänderte Motion anzunehmen.