Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
In der Schweiz kennen drei Kantone ein Suppleantensystem, das es erlaubt, sich in Kommissions- und Plenarsitzungen vertreten zu lassen. Die Suppleantinnen und Suppleanten haben dabei dieselben Rechte und Pflichten wie die gewählten Ratsmitglieder.
Auch auf nationaler Ebene lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie wir unser Milizparlament effizient organisieren wollen. Deshalb drängt es sich auch auf, über die Einführung eines Suppleantensystems nachzudenken. Obwohl wir eigentlich stolz sind auf unser parlamentarisches Milizsystem und es auch rühmen, sind de facto viele Nationalrätinnen und Nationalräte Berufsparlamentarier. Wenn wir ein Suppleantensystem einführen, kann das Milizsystem gewahrt und gestärkt werden, weil dann Suppleantinnen und Suppleanten Ratsmitglieder sowohl im Plenum als auch in den Kommissionen ersetzen können. Das bestehende System hält oft Ratsmitglieder davon ab, einen Beruf auszuüben, oder es lässt interessierte Personen gar nicht dazu kommen, sich für ein Nationalratsmandat zu bewerben. Sofern die Suppleanten analog zum Kanton Wallis auf einer separaten Liste gewählt werden, geniessen sie auch die entsprechende demokratische Legitimation. Über das konkrete Modell könnte man sicherlich diskutieren. Der Kanton Graubünden beispielsweise hat ein anderes Modell als der Kanton Wallis, und der Kanton Jura hat noch einmal ein anderes Modell.
Das Suppleantensystem ermöglicht es aber auch Jungen und Frauen, die heute in den Parlamenten eher unterrepräsentiert sind, sich aktiv an der Politik zu beteiligen. Junge und Frauen, die politisch interessiert und engagiert sind, haben oft nicht die entsprechenden Netzwerke und vor allem auch nicht die finanziellen Mittel, um direkt in den Nationalrat gewählt zu werden. Als Suppleantinnen oder Suppleanten könnten sie eine politische Karriere auf Bundesebene beginnen, sofern sie sich bewähren. Das Suppleantensystem kommt auch all jenen zugute, die sich als Unternehmer oder freiberuflich Tätige für ihr Nationalratsmandat nicht denselben Zeitaufwand wie hauptberufliche Parlamentarier leisten können. Schliesslich würde mit einem Suppleantensystem die Vielfalt der Berufe und hauptberuflichen Tätigkeiten besser repräsentiert, und der Nationalrat wäre in der Wahlbevölkerung besser abgestützt und gleichwohl demokratisch legitimiert.
Für die Einführung eines Suppleantensystems müssen insbesondere die Bundesverfassung, nämlich Artikel 149 Absatz 1, sowie das Bundesgesetz über die politischen Rechte angepasst werden. Der organisatorische und finanzielle Aufwand eines Suppleantensystems hält sich, wie die Beispiele der Kantone Wallis, Graubünden und Jura zeigen, in engen Grenzen. Für eine lebendige Milizdemokratie ist ein Suppleantensystem deshalb eine willkommene Innovation. [PAGE 1322]
Lassen Sie mich noch kurz auf die Argumente eingehen, die in der Kommission gegen die Einführung eines solchen Systems vorgebracht wurden:
1. Zur Dossierkenntnis: Es wurde moniert, man gehe bei den ständigen Kommissionen davon aus, dass die Ratsmitglieder ihre Dossiers beherrschen würden, und dies wäre bei Suppleantinnen und Suppleanten nicht unbedingt der Fall. Da aber Suppleanten die Ratsmitglieder nur teilweise ersetzen, haben sie auch die Möglichkeit, sich in die Materie einzulesen und sich dementsprechend spezifische Dossierkenntnisse anzueignen. Schliesslich dürfte es auch der Ehrgeiz von Suppleantinnen und Suppleanten sein, sich vertieft mit den Dossiers auseinanderzusetzen.
2. Zur Frage der Effizienz parlamentarischer Abläufe: In der SPK wurde moniert, dass sich die Einführung eines Suppleantensystems negativ auf die Effizienz der parlamentarischen Abläufe auswirken würde. Dem ist nicht so. Die Ratsmitglieder müssen sich sehr wohl zusammen mit ihren Suppleanten organisieren, dennoch erhöht sich die Anzahl der Personen, die hier im Rat vertreten sind, nicht. Denken Sie an unser heutiges System: Ersetzungen in den Kommissionen sind bereits heute möglich und funktionieren effizient. Sie alle können Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Fachkommissionen ersetzen, und Sie würden wohl nicht bestreiten, dass dies heute effizient funktioniert.
3. Zur Frage der Entschädigung: Die Einführung eines Suppleantensystems kann nicht an der finanziellen Hürde scheitern, weil die Einführung kaum etwas kostet. Die Ratsmitglieder, die nicht anwesend sind, würden nämlich nicht entschädigt. Stattdessen bekämen ihre Suppleantinnen und Suppleanten das entsprechende Taggeld. Sicher müsste es nicht darum gehen, dass die Suppleanten auch eine Grundentschädigung bekämen, aber das gälte es konkret im entsprechenden Modell zu regeln.
Ich bitte Sie, ein bisschen in die Zukunft zu denken, ein bisschen innovativ zu sein und dieser parlamentarischen Initiative zur Stärkung unseres Milizparlamentes Folge zu geben.