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Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-24

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion verlangt mit dieser parlamentarischen Initiative die Einsetzung einer PUK zur Abklärung der Rechtmässigkeit der Handlungen diverser Institutionen des Bundes im Zusammenhang mit den von der GPK gegenüber dem seinerzeitigen Justizminister Christoph Blocher erhobenen Vorwürfen. Die Ereignisse im Sommer 2007, als die GPK den Justizminister zu Unrecht eines Komplotts mit einem Angeschuldigten beschuldigte, sind einer der grössten Skandale in der Geschichte des Schweizer Parlamentes, ging es doch damals darum, den Justizminister derart zu diskreditieren, dass er zurücktreten müsse. Deshalb fordern wir, dass diese Ereignisse heute schonungslos aufgedeckt werden. Es geht doch nicht an, dass man jetzt nach diesem Schlamassel einfach den Deckel auf den Topf tun will, ohne die wesentlichen rechtsstaatlichen Fragen dieses Vorgehens zu klären.

Ausgerechnet diejenigen Parteien, die sich immer wieder als Hüter des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung ausgeben, wehren sich gegen diese Klarheit. Das dürfen wir nicht zulassen. Es geht insbesondere um das Handeln des Eidgenössischen Untersuchungsrichters, der Bundesanwaltschaft sowie des Sekretariates der GPK unseres Rates nach der Demission von Bundesanwalt Roschacher bezüglich der an der GPK-Pressekonferenz vom 5. September 2007 angesprochenen neuen Dokumente. Hat der Untersuchungsrichter rechtmässig gehandelt, wenn er Kopien dieser Dokumente an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet hat? Hat die Bundesanwaltschaft rechtmässig gehandelt, als sie den Präsidenten der GPK unseres Rates sowie die Präsidentin der Subkommission EJPD/BK über die Existenz und den Inhalt der Dokumente von Oskar Holenweger informiert hat? Welches sind die Rechtsgrundlagen für ein derartiges Handeln des Untersuchungsrichters und der Bundesanwaltschaft? Welche Rechtsgrundlagen und Weisungen bestanden für den Informations- und Datenaustausch zwischen diesen [PAGE 1327] Institutionen und den Parlamentsdiensten, insbesondere für den Mailverkehr? Hat die Präsidentin der Subkommission EJPD/BK der GPK rechtmässig gehandelt, als sie die Dokumente von Oskar Holenweger am 14. August 2007 in Teilen der gesamten Subkommission präsentierte und am 5. September 2007 die Medien, und damit die ganze Öffentlichkeit, über deren Inhalt informierte und dabei mit vorverurteilenden Aussagen den Justizminister verdächtigte? Hätten der Vorsteher EJPD und Oskar Holenweger nicht vorher Anspruch auf rechtliches Gehör gehabt?

Bei all diesen Fragen handelt es sich ganz klar um Fragen, die nach Artikel 26 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes Gegenstand einer PUK sein können. Die Rechtmässigkeit der Information der GPK durch die Bundesanwaltschaft wird von der GPK selbst und vom Bundesstrafgericht, der Aufsichtsinstanz der Bundesanwaltschaft, kontrovers beurteilt. Die GPK bejaht die Rechtmässigkeit, das Bundesstrafgericht verneint sie. Daher braucht es jetzt eine Klarstellung, und zwar nicht durch die GPK, sondern durch eine PUK.

Das Büro verweist in seiner Antwort auf eine laufende Untersuchung der GPK. Es geht doch nicht an, dass die GPK selbst über die Rechtmässigkeit ihres eigenen Handelns und des Handelns ihrer Subkommissionen entscheidet! Was ist das für ein Rechtsverständnis? Jedenfalls widerspricht das meinem rechtlichen Verständnis. Die GPK kann sich doch nicht selbst kontrollieren! Der einzige ehrliche und offene Weg, diese Rechtsfragen zu klären, ist die Einsetzung einer PUK.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit des Büros zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.