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Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Worum geht es? Die parlamentarische Initiative Schlüer verlangt, die heute beim Bundesrat liegende Kompetenz für den Erlass von Grundsätzen über die Organisation der Armee, für die Gliederung der Armee sowie für die Bestimmung der Truppengattungen, Brigaden, Truppenkörper, Berufsformationen und Dienstzweige der Bundesversammlung zu übertragen.

Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.

Nachdem Sie Herrn Miesch zu den Überlegungen der Minderheit gehört haben, nun ein paar Ausführungen zu den Überlegungen der Kommissionsmehrheit. Vorweg: Die Mehrheit der Kommission hat ein gewisses Verständnis für die Initiative. Bei den Beratungen zum Entwicklungsschritt 2008-2011 zeigte sich nämlich, wie wichtig es ist, das Parlament in die Diskussion über die Armeeorganisation, zumindest über deren Grundzüge, einzubeziehen. Mit der Mitwirkung des Parlamentes wird mehr Transparenz in einem Bereich gewährleistet, der in der Öffentlichkeit grosses Interesse weckt, was zur Stärkung unseres demokratischen Systems und zur Verankerung der Milizarmee in der Bevölkerung beiträgt. Trotz des Verständnisses für diese Initiative ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Initiative abzulehnen ist, und zwar aus folgenden vier Überlegungen:

1. In den Augen der Mehrheit ist die mit dieser Initiative vorgeschlagene Regelung nicht angemessen, weil es nicht Sache des Parlamentes sein kann, die Organisation der Armee bis auf Bataillonsstufe hinunter zu bestimmen. Es gilt zu unterscheiden zwischen der strategischen Ebene, für welche die Politik klare Ziele formulieren muss, und der operationellen Ebene, welche in der Zuständigkeit von Bundesrat und Armeeführung bleiben muss. Wie viele Bataillone gebildet werden, hängt davon ab, welche Leistungen die Armee erbringen soll, welche Aufgaben ihr übertragen werden und wie das Bedrohungsbild aussieht. Das Parlament soll Entscheide auf strategischer und nicht auf operativer Stufe fällen.

2. Dem Parlament die Organisation der Armee bis auf Bataillonsstufe zu übertragen ist leichter gesagt als getan. Denn eine solche Regelung könnte sich als äusserst schwer realisierbar erweisen. Die Armee umfasst heute 126 Aktiv- und 80 Reservebataillone. Die Mehrheit der Kommission kann sich schlecht vorstellen, wie das Parlament die Idealverteilung finden soll, z. B. bei den Panzerbataillonen, vor allem aber bei den Führungsunterstützungsbataillonen, den Artillerieabteilungen oder den Einheiten der Luftwaffe.

3. In den Augen der Mehrheit wäre diese Regelung ein guter Nährboden für die Lobbyisten, die noch entschiedener auftreten würden, um sich für dieses oder jenes Waffensystem starkzumachen. Die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Diskussion um den Entwicklungsschritt 2008-2011 gemacht wurden, haben die Grenzen dieses Systems aufgezeigt.

4. Schliesslich hält die Kommissionsmehrheit dafür, dass das Parlament schon heute über genügend Interventionsmöglichkeiten verfügt. Als gutes Instrument sei hier die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee genannt, die bereits eine vertiefte Mitsprache bei der Armeeorganisation ermöglicht.

Das zu den Überlegungen der Mehrheit. Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

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