Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-11
Wortprotokoll
Ich habe bereits in der Beantwortung der Hauptfrage dargelegt, dass das Bundesamt für Privatversicherungen die entsprechenden Zuschläge prüft. Der Bundesrat verlässt sich darauf, dass die Genehmigung dieser Beträge durch das Bundesamt für Privatversicherungen korrekt erfolgt.