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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-11

Wortprotokoll

Der in Frankreich von den Expo-Verantwortlichen getestete Katamaran ist nicht mit Partikelfiltern ausgerüstet. Der Bundesrat wird den Anliegen des Umweltschutzes angemessen Rechnung tragen. Dies bedingt jedoch nicht zwingend den Einbau von Partikelfiltern. Diese Frage ist Gegenstand intensiver Diskussionen und Abklärungen zwischen der Expo, der Werft, den Umweltverbänden und den Behörden.

Zurzeit wird die Möglichkeit des Einbaus von Filterelementen geprüft. Je nach Anforderungen an deren Wirksamkeit zeichnen sich erhebliche Probleme bei der technischen Machbarkeit und beim Betrieb ab. Sie sind hauptsächlich durch die sehr engen räumlichen Bedingungen und den grossen Platzbedarf der Filter an Bord der Schiffe bedingt.

Hingegen wird in der noch zu erteilenden Schifffahrtskonzession festgeschrieben, dass die Motoren die Stufe 2 der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern erfüllen müssen. Bisher ist lediglich die Stufe 1 dieser Verordnung in Kraft. Die Anwendung der Stufe 2 bringt für einzelne Schadstoffanteile eine Verschärfung der Grenzwerte um bis zu 66 Prozent.