Lexipedia

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um die Frage, wie wasserdicht das Gewissen der einzelnen Personen ist. Wenn Sie im Wörterbuch nachschauen, stellen Sie fest, dass das Gewissen eine spezielle Instanz im menschlichen Bewusstsein ist, die dem Menschen sagt, wie er sein eigenes Handeln beurteilen soll. Es drängt den Menschen, aus ethischen oder moralischen Gründen so zu handeln, einen Entscheid so zu fällen, dass es als unausweichlich angesehen wird, auch im Wissen darum, dass der Entscheid für ihn Konsequenzen haben kann.

Ich habe in der Kommission Kollege Engelberger gefragt, ob sein Gewissen denn verhandelbar sei, und er hat, wie aus der Kanone geschossen, klar Nein gesagt. Ich gehe davon aus, dass, würde man den Test bei Ihnen machen, niemand von Ihnen sagen würde: Mein Gewissen ist verhandelbar. Damit ist das Gewissen auch nicht abhängig von der Grösse der Armee, von den für die Armee benötigten Menschen. Und wenn Sie für sich in Anspruch nehmen, dass Ihr Gewissen nicht verhandelbar sei, dann bitte ich Sie darum, das auch den anderen Menschen zuzugestehen, die sagen: Ich kann keinen Militärdienst machen, weil mir das Gewissen das verbietet. Ich bitte Sie also, bei dieser Frage, bei der Beurteilung dieses Artikels so vorzugehen, wie Sie sich das für sich wünschen, und das Kant'sche Prinzip, das die Grundlage unserer Verfassung, unseres Staatswesens, unserer Demokratie ist, auch für diejenigen Leute anzuwenden, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können und diesen auch nicht leisten können, wenn die Armeebestände in der Fantasie zurückgehen sollten.

Ich bitte Sie also sehr, diesen Artikel zu streichen, und danke Ihnen, wenn Sie das tun. Die Frau Bundesrätin hat noch genügend Argumente geliefert, warum es nicht nötig ist, eine im Artikel verlangte Anpassung bei der Dienstdauer vorzusehen.