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Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

In der Logik von Kollege Widmer dürfte man eigentlich die Militärdienstleistung nie mehr verlängern oder kürzen. Es wäre immer - ob länger oder kürzer - eine Diskriminierung jener, die früher Dienst geleistet haben.

Wir haben heute noch eine Differenz zum Ständerat, an der die Mehrheit der Kommission festhalten will. In Artikel 8a des Gesetzes soll die Kompetenz der Bundesversammlung, durch Verordnung den Faktor um maximal 0,3 Einheiten zu erhöhen, festgehalten werden. Voraussetzung ist, dass der personelle Bedarf der Armee während drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gedeckt werden konnte, weil die Zahl der zum Zivildienst zugelassenen Personen im gleichen Zeitraum in entsprechendem Ausmass zugenommen hat. Der Nationalrat als Erstrat hat am 11. Juni 2008 diesem neuen Artikel, mit Unterstützung der FDP-, der SVP- und der CVP/EVP/glp-Fraktion, mit 100 zu 58 Stimmen deutlich zugestimmt.

Der Ständerat hat nun diesen Artikel wieder gestrichen. Seine Begründung war einerseits, dass eigentlich der Unterschied nur darin liege, dass eine Gesetzesänderung notwendig wäre, wenn er gestrichen würde; andererseits solle das Gewissen nicht irgendwie handelbar sein. Damit hat sich der Ständerat eigentlich in doppelter Hinsicht widersprochen. Einerseits zieht er auch eine mögliche Gesetzesänderung mit erhöhtem Faktor in Betracht; andererseits hat auch er in einer politischen Auseinandersetzung den Faktor 1,5 bestimmt. Hat er denn damit nicht auch das Gewissen sozusagen politisch durch die Dauer des Tatbeweises gewichtet? Wo bitte ist da der Unterschied?

Seitens der Verwaltung und des Bundesrates wird nun neuerdings auch noch eine mögliche Verletzung der EMRK oder des Uno-Paktes II gegen diesen Artikel ins Feld geführt. Eine weitere Begründung des Bundesrates, warum er den Artikel nicht aufgenommen hat, obwohl er im Vernehmlassungsentwurf war und durchwegs positiv aufgenommen wurde, ist folgende: Die Armee brauche diesen Artikel gar nicht, die Armeeplaner des VBS, der Bundesrat und auch das Parlament würden rechtzeitig merken, ob Massnahmen erforderlich seien, und könnten diese ohne Artikel 8a ergreifen. Haben Sie den Eindruck und die Überzeugung, dass die Armeeplaner in der Vergangenheit immer alles rechtzeitig merkten? Warum haben sie denn nicht rechtzeitig gemerkt, dass mit einer möglichen Verdoppelung der Durchdienerzahl die WK-Bestände gar nicht mehr erreicht würden? Wo bitte ist denn die Logik der Begründung in Bezug auf die EMRK, wenn einerseits die blosse Möglichkeit des Parlamentes, mit Artikel 8a zu handeln, eine Verletzung der EMRK darstellen könnte, und andererseits gesagt wird, man könne auch ohne diesen Artikel Massnahmen ergreifen? Da frage ich: Welche Massnahmen wären denn das? Und wären denn diese nicht gleichermassen eine Verletzung des internationalen Rechtes? Wer so argumentiert, müsste eigentlich dafür sorgen, dass dem Parlament die Kompetenz zu legiferieren entzogen wird.

Die FDP war und ist für die Abschaffung der Gewissensprüfung, aber wir halten auch klar am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht fest. Das ist für uns unverhandelbar. Eine freie Wahl zwischen Militär- und Ersatzdienst steht ausser Frage und ist zudem verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Nur militärdienstpflichtige Personen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sollen die Möglichkeit haben, unter bestimmten Voraussetzungen Zivildienst zu leisten. Sollte die neue Regelung mit der Abschaffung der Gewissensprüfung zu Fehlentwicklungen führen [PAGE 1332] und den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht deutlich aushöhlen und damit die Aufrechterhaltung der Armeebestände bedrohen, wollen wir rasch und unkompliziert handeln können. Artikel 8a bietet diese Möglichkeit und wirkt zudem präventiv.

Ich bitte Sie im Namen der freisinnig-demokratischen Fraktion, am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten; unterstützen Sie damit die Mehrheit der Kommission.