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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-11

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Ausländerfragen klärt zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ab, ob die vor kurzem von der EU beschlossene Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die über 40 Länder umfassende Liste, deren Bürger ohne Visa in die EU reisen können, Auswirkungen auf die Schweiz haben wird.

Der Bundesrat hat sich bisher nicht mit der Aufhebung der Visumpflicht für bulgarische und rumänische Staatsangehörige befasst. Bei der Prüfung der Aufhebung der Visumpflicht sind die migrations- und sicherheitspolitischen Kriterien ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang spielt auch die internationale Harmonisierung der Visumpolitik eine wesentliche Rolle.