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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-25

Wortprotokoll

Sie haben sich entschieden, der Konkordatslösung den Vorzug zu geben. Für diese Konkordatslösung werden dann noch bestimmte Gesetzesanpassungen notwendig sein. Das heisst, das BWIS muss aufgrund des Ablaufs der Geltungsdauer von drei Bestimmungen, der drei Artikel 24b, 24d und 24e, angepasst werden. Ab Ende Dezember 2009 gelten diese als aufgehoben. Deshalb muss im BWIS eine materielle Abstimmung vorgenommen werden; es sind Anpassungen notwendig. Ich denke, Sie werden den notwendigen Gesetzgebungsprozess dann noch rechtzeitig durchführen und dem Konkordat so auch zur Umsetzung verhelfen.

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