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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die parlamentarische Initiative verlangt, die erleichterte Einbürgerung abzuschaffen und die betreffenden Rechtsgrundlagen aus dem Bürgerrechtsgesetz zu streichen. Sie haben auch die Argumente gehört: Die erleichterte Einbürgerung sei eine Einladung zu Missbrauch, sie leiste der Einbürgerung nichtintegrierter Ausländerinnen und Ausländer Vorschub.

Die Staatspolitische Kommission stellt allerdings fest, dass sich das Institut der erleichterten Einbürgerung gut bewährt hat - und das auch in Jahren mit hohen Gesuchszahlen - und dass nur bei einer kleinen Minderheit Probleme auftreten. Die Staatspolitische Kommission will insbesondere Kindern der zweiten und dritten Generation weiterhin die Möglichkeit geben, von einer erleichterten Einbürgerung zu profitieren. Zu beachten ist dabei, dass nach Artikel 26 des Bürgerrechtsgesetzes eine erleichterte Einbürgerung unter anderem auch voraussetzt, dass die Bewerberin, der Bewerber in der Schweiz integriert ist. Das heisst, im Bereich der Integration gelten also bei der erleichterten Einbürgerung die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei einer ordentlichen Einbürgerung. Sollte es vorkommen, dass die Prüfung dieser Voraussetzungen in einzelnen Fällen nicht gründlich genug erfolgt ist, so geht es hier um die Sorgfalt des Vollzugs. Aber das ist nicht das Problem, das mit dieser Initiative gelöst wird. Vor allem ist das sicher nicht Anlass, das Institut der erleichterten Einbürgerung überhaupt abzuschaffen. Vielmehr müssen allfällige Probleme von den Behörden der verschiedenen staatlichen Ebenen analysiert werden, damit dann im Verfahrensbereich geeignete Massnahmen ergriffen werden können.

Missbrauchsbekämpfung durch die Abschaffung der erleichterten Einbürgerung an sich ist nach der Meinung der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission schlicht der falsche Ansatz. Die SPK beantragt deshalb mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit, Sie haben sie gehört, vertritt die Meinung, die erleichterte Einbürgerung werde missbraucht, ja, sie führe sogar zu unerwünschten Masseneinbürgerungen. Deshalb hält sie an der Forderung nach Abschaffung der erleichterten Einbürgerung fest.

Wie gesagt, die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission empfiehlt dem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.