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Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-25

Wortprotokoll

Einbürgerungen sind und bleiben ein grosses Thema: Wir hatten vorher auf der Traktandenliste zwei Initiativen der Kantone Luzern und Aargau, und auch in der Bevölkerung spricht man über die Einbürgerungen. Bei der Einbürgerungs-Initiative wurde im Abstimmungskampf immer gesagt, man solle nicht beim Verfahren ansetzen, sondern bei der Einbürgerung selber und bei den Kriterien. Wenn man auch die Einbürgerungszahlen ansieht, die sich in den vergangenen Jahren massiv erhöht haben, dann sieht man, dass da Handlungsbedarf gegeben ist.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es insbesondere Probleme mit Personen gibt, welche über das erleichterte Verfahren eingebürgert worden sind. Die grössten Missbräuche und die grössten Missstände gibt es genau da, weil damit das ordentliche Verfahren und die ordentlichen Wohnsitzfristen umgangen werden können. Die Verkürzung und Erleichterung der Verfahren führt zu mangelnder Sorgfalt und zu Fehlern. So wurden und werden immer wieder Ausländer eingebürgert, welche kaum Kenntnisse der Landessprachen und der Landeskultur haben. Besonders betroffen von der erleichterten Einbürgerung sind zwei Bevölkerungsgruppen: einerseits die ausländischen Jugendlichen, genau sie fallen besonders häufig durch schlechte Integration und eine hohe Kriminalitätsrate auf; andererseits Ehegattinnen und Ehegatten, genau diese sind oft mangelhaft integriert und weisen sehr schlechte Sprachkenntnisse auf. Da fragt man sich, ob nicht für genau diese Gruppen die Überprüfung und die Kriterien für die Einbürgerung verschärft statt erleichtert werden sollten.

Mit der Abschaffung der erleichterten Einbürgerung kann die Situation entschärft werden. Es gibt kaum sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung der Einbürgerungswilligen durch erleichterte Einbürgerungen rechtfertigen. Das ordentliche Verfahren ist fair für alle und bürgt für eine sorgfältigere Einbürgerung als das erleichterte Verfahren. Wer wirklich Schweizer oder Schweizerin werden möchte und die Bedingungen erfüllt, wird sich durch das ordentliche Verfahren nicht abschrecken lassen, es problemlos durchlaufen und keine erleichterte Einbürgerung brauchen. Selbst Ausländerorganisationen haben das Verfahren der erleichterten Einbürgerung in der Vergangenheit schon kritisiert.

Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.