Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-25
Wortprotokoll
Die erleichterte Einbürgerung wird häufig missbraucht und ist auch gewissermassen ungerecht. Vor allem ist sie ein Anreiz zum Eingehen von Scheinehen. Ausländische Ehepartner können bekanntlich schon nach sehr kurzer Zeit, nach drei Jahren Ehe bei fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz, das Schweizer Bürgerrecht erlangen. Sie ist eigentlich eine Einladung zum Missbrauch. Dies wurde auch schon von einigen ausländischen Organisationen kritisiert. Es ist aber auch ein Missstand, dass über die erleichterte Einbürgerung zahlreiche schlecht oder nicht integrierte ausländische Leute eingebürgert werden, welche oftmals keinerlei Kenntnisse unserer Landessprachen oder über unsere Kultur haben und somit unser Land ja auch gar nicht kennen können.
Die erleichterte Einbürgerung widerspricht aber auch unserem föderalistischen System. Denn der Bund bestimmt über Kantone und Gemeinden hinweg. Diese haben zu den Einbürgerungen praktisch gar nichts mehr zu sagen, müssen aber schlussendlich die Konsequenzen davon tragen. Gegenüber den Leuten, die den ordentlichen Einbürgerungsweg beschreiten, ist die erleichterte Einbürgerung auch ungerecht. Auch das hört man immer wieder aus ausländischen Kreisen.
Somit beantrage ich Ihnen, die erleichterte Einbürgerung abzuschaffen. Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.