Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Mit dieser Debatte tritt die Initiative der SPS definitiv ins Reich der Legenden und Mythen ein.
Herr Gutzwiller hat gesagt, mit dieser Initiative würden die Franchise und der Selbstbehalt wegfallen und die alternativen Versicherungsmodelle wären nicht mehr möglich. Ich frage ihn, wo das in der Initiative steht. Und ich frage ihn, ob er gelesen hat, dass die Initianten ausdrücklich gesagt haben, dieser Teil - nämlich die Selbstverantwortung des Patienten - werde durch die Initiative nicht berührt und nicht eingeschränkt.
Weiter hat Herr Gutzwiller, zusammen mit Frau Heberlein, gesagt, wir würden an die Allmacht der Planung glauben und wir wollten letztlich die Verstaatlichung des Gesundheitswesens. Wir wollen eine intelligente Vernetzung von Wettbewerbs- und Planungselementen, nicht die Verstaatlichung des Gesundheitswesens. Wir wollen kein anderes, aber ein sozialer finanziertes Gesundheitswesen.
Herr Widrig hat, zusammen mit Herrn Triponez, gesagt, unsere Initiative würde zusätzliche Gesundheitskosten in Milliardenhöhe verursachen. Ich erinnere daran, dass wir die Ersten waren, die mit dieser Initiative kostendämpfende Massnahmen verlangt haben, die im Übrigen jetzt im Gesetz zu einem schönen Teil umgesetzt werden, vor allem in der zweiten Teilrevision des KVG.
Wir wollen weniger Kosten, nicht mehr. Aber wir wollen eine Umverteilung der Kosten, das heisst eine Entlastung der Haushalte. Denn die Fakten sind brutal. Dieser Bericht hier ist brandneu. Er spiegelt die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zwischen 1960 und 1980 wider. Daraus ergibt sich beispielsweise für die Kostenentwicklung, dass der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt 1970 noch 5,7 Prozent war, 1998 schon 10,5 Prozent; oder was den Rückzug der Kantone aus der Finanzierung der Spitalfinanzierung betrifft, so stellen wir fest, dass der Anteil der Kantone an den Spitalkosten 1960 nicht weniger als 22,9 Prozent war, 1998 noch 14,8 Prozent.
Das Entscheidende ist die effektive Lastenverteilung, die Belastung der Haushalte: Von 1971 bis 1998 ist der Anteil des Staates von 37,4 auf 24,1 Prozent gesunken, und gleichzeitig ist die Belastung der Haushalte von 53,7 Prozent auf 65,9 Prozent gestiegen.
Es ist klar: In einem System, in dem jede Umverteilungskomponente fehlt, in dem wir beispielsweise nicht wie bei der AHV mit dem Umlageverfahren einen sozialen Puffer haben, ist es natürlich umso gravierender, wenn wir die Mehrkosten des Gesundheitswesens nicht über das Wirtschaftswachstum und das steigende Steuersubstrat finanzieren können. Ich möchte Sie damit einfach darauf aufmerksam machen, dass neben dem medizinischen Fortschritt, der Altersentwicklung und vor allem der ungesteuerten Mengenentwicklung eben auch der Rückzug von Bund und Kantonen aus der Finanzierung der Gesundheitskosten zu einer immer unerträglicheren Belastung des Gesundheitswesens führt.
Herr Robbiani hat in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit sehr interessante Vorschläge zur Lösung der dringendsten gesundheits- und sozialpolitischen Probleme gemacht. Er hat beispielsweise eine sozialpolitische Aussage dazu verlangt, wie hoch die maximale Belastung der Familieneinkommen sein darf. Heute beträgt ja diese Belastung in einzelnen Kantonen 25 und mehr Prozent des Einkommens. Er hat dann einen Risikofonds für medizinische Grossrisiken gefordert, entweder indikationsbezogen oder ab einer bestimmten Höhe der Behandlungskosten pro Jahr. Dieser Risikofonds würde uns auch aus der Sackgasse des gegenwärtigen Risikoausgleichs führen, weil er eine Art Rückversicherung für schlechte Risiken sein könnte.
Diese Themen sind in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu thematisieren, frei von parteipolitischen Machtspielen. Das erwartet die prämiengeplagte Bevölkerung. Deshalb ist der Rückweisungsantrag Robbiani zu unterstützen. Diese Debatte muss klare sozialpolitische Positionen setzen: keine Aushöhlung der Grundversicherung bzw. des Pflichtleistungskatalogs der sozialen Krankenversicherung; keine Rationierungsdebatte, weil sie in die Zweiklassenmedizin führt. Das Einsparpotenzial durch mengenregulierende Massnahmen ist nicht ausgeschöpft. Keine Schwächung des steuerfinanzierten Anteils des Gesundheitswesens; das Steuersubstrat der Spitalfinanzierung muss ungeschmälert den Prämienzahlern erhalten bleiben. Und schliesslich: keine Schwächung der zentralen Planungselemente; Stärkung der Koordinationskompetenz des Bundes; Aufwertung der Spitalregionen; keine Deregulierung der Krankenversicherung à la Denner und USA.