Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29
Wortprotokoll
Frau Teuscher, es ist richtig, dass Telefonieren im Auto mit Kopfhörer gefährlich ist, aber Telefonieren mit einem Handy ist gefährlicher, weil, zusätzlich zur Ablenkung, nicht beide Hände am Steuer sind. Deswegen ist Telefonieren mit dem Handy als ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt verboten, das heisst, es ist als solches verboten.
Telefonieren mit dem Headset ist demgegenüber ein konkretes Gefährdungsdelikt, und es wird dann bestraft, wenn dadurch eine konkrete Gefährdung erfolgt. Es ist eine Frage der Beweislage, ob eine konkrete Gefährdung erfolgt ist oder nicht; aber der Beweis ist natürlich insbesondere dann erbracht, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das heisst, bereits heute wird bestraft, wer einen Unfall verursacht, weil er unaufmerksam war und sich ablenken liess. Das Telefonieren mit einer Freisprechanlage ist eine, aber nicht die einzige mögliche Ablenkungsquelle. In diesem Sinn ist das Telefonieren mit einer Freisprechanlage bereits heute unzulässig, nämlich dann, wenn man damit jemand anderes konkret gefährdet.
Deswegen ist nicht geplant, freihändiges Telefonieren im Auto ebenfalls generell unter Strafe zu stellen.