Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29
Wortprotokoll
Frau Teuscher, mit der jüngeren Änderung der Luftreinhalte-Verordnung setzt der Bundesrat einen strengeren Grenzwert für die Dieselrussemissionen von Baumaschinen fest. Wir wollten damit unterstreichen, dass die Emissionen von krebserregendem Dieselruss zu minimieren seien. Mögliche Wege zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Dieselruss wurden mit der Baubranche und den Kantonen diskutiert, die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung beruht also auf einem breiten Konsens der Betroffenen.
Für uns ist aber auch klar, dass alle Verursacher von Dieselruss, also auch die Landwirtschaft, ihren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten müssen. Welche Massnahme sich für welchen Verursacher am besten eignet, muss aber von Fall zu Fall entschieden werden. Im Gegensatz zu den Baumaschinen, bei denen die Partikelfiltertechnologie ausgereift ist, ist der Einsatz von Partikelfiltern bei Traktoren immer noch mit Problemen verbunden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Aktionsplan gegen Feinstaub auch kein Partikelfilterobligatorium für Traktoren erlassen. Hingegen hat er beschlossen, die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit von Partikelfiltern bei Traktoren vertieft zu untersuchen. Verschiedene Gespräche über den Stand der Technik und die mögliche Förderung von Filtern bei Traktoren haben mit den Herstellern und Importeuren sowie mit den Kantonen bereits stattgefunden. Das weitere Vorgehen wird vom Ausgang dieser Gespräche abhängen. In die Lösungsfindung wird selbstverständlich auch die Landwirtschaft einbezogen.