Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29
Wortprotokoll
Zum Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz wird voraussichtlich im ersten Quartal 2009 eine Anhörung der Kantone, Städte, Gemeinden, Organisationen und Verbände stattfinden. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Anhörung wird der Entwurf dann konsolidiert und anschliessend der politischen Begleitgruppe des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes unterbreitet werden. In seiner definitiven Fassung soll das Raumkonzept schliesslich vom Bundesrat verabschiedet werden.
Im Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz werden die Vorstellungen zur gesamten schweizerischen Raumentwicklung festgehalten. Sie wurden zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet. Zudem wird in den Grundzügen aufgezeigt, wie diese Entwicklungsvorstellungen in den einzelnen Räumen umgesetzt werden sollen, welche Folgerungen sich daraus für die Erfüllung der raumwirksamen Aufgaben ergeben. Direkte Regeln über die Verteilung von Bundesmitteln an die Investitionen in den Regionen sind darin nicht enthalten. Die im Raumkonzept Schweiz enthaltenen Festlegungen gelten als ein Indiz, die Mittel prioritär dort einzusetzen, wo sie die grösste Wirkung auf die räumliche Entwicklung zeitigen. Das müssen keineswegs nur die Metropolitanräume sein, denn das Wesen schweizerischer Raumplanung soll ja eben gerade darin bestehen, allen Regionen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Deswegen kann von einer Rückstufung nicht die Rede sein.