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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-29

Wortprotokoll

Es ist zunächst eine Tatsache, dass die Digitalisierung beim Fernsehen schnell voranschreitet und in wenigen Jahren die analoge Verbreitung vollständig ablösen wird. Der Bundesrat begrüsst diesen Innovationsschub, welcher den Veranstaltern wie auch den Konsumentinnen und Konsumenten neue Möglichkeiten eröffnen wird. Wer heute Fernsehen über Satellit oder über die Dach- und Zimmerantenne empfängt, hat bereits digitales Fernsehen. Es ist aber auch eine Tatsache, dass das digitale Fernsehen, sei es nun über Satellit oder Kabel oder terrestrisch, eine Set-Top-Box benötigt, damit das TV-Signal vom Empfangsgerät erkannt wird. Diese Box ist ein Computer, welcher digitales Fernsehen überhaupt erst ermöglicht. Sie stellt insbesondere sicher, dass digital übermittelte Bilder auf den Fernsehgeräten sichtbar gemacht werden können. Eine wichtige politische Frage ist zurzeit, ob der Bundesrat Vorgaben für die Funktion dieser Set-Top-Boxen erlassen soll oder nicht. Das ist Gegenstand einer Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 - heute Nachmittag wird dieses Geschäft ja noch behandelt.

Die Fernsehprogramme der SRG werden auch künftig in alle Haushalte gelangen, dafür hat der Bundesrat die entsprechenden Vorschriften in der Radio- und Fernsehverordnung und in der SRG-Konzession erlassen. So ist die SRG verpflichtet, alle ihre Programme digital über Satellit und mindestens vier davon über terrestrische Sender zu verbreiten. Die Kabelnetzbetreiber werden vorderhand noch alle SRG-TV-Programme analog anbieten müssen. Dieser analoge Kabelempfang ist lange garantiert, nämlich bis ein überwiegender Teil der schweizerischen Haushalte mit digitalen Empfängern ausgerüstet ist. Dann wird sich die Verbreitungspflicht der Kabelnetzbetreiber auf den digitalen Bereich beziehen.