Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-29
Wortprotokoll
Worum geht es im Kern in dieser Vorlage? Das Bundesgericht hat im Jahr 2004 ausdrücklich auf die Mängel der bestehenden Gesetzesvorlage hingewiesen, weshalb das Parlament klare Bestimmungen betreffend die Verjährung von Forderungen wegen Entzug der Abwehrrechte schaffen und damit Rechtssicherheit herstellen muss. Die Verjährungsfrist beginnt heute zu laufen, wenn Immissionsgrenzwerte nach dem Umweltschutzgesetz überschritten werden. Lärmgeplagte Bürger können diesen Zeitpunkt nicht eruieren. Es kann betroffenen Eigentümern nicht zugemutet werden, den Lärm einer objektiven Analyse zu unterziehen und damit den Zeitpunkt der Lärmzunahme selber zu bestimmen. Dies läuft der Rechtssicherheit in krasser Weise zuwider. Mit der in der Vorlage stipulierten ordentlichen enteignungsrechtlichen Planungsauflage und der Verjährungsfrist für Entschädigungsforderungen aus Fluglärm will die Kommission bezüglich der Verfahren Klarheit schaffen. Das Vertrauen vieler Bürger in den Flughafen Zürich ist erschüttert. Klare und faire Spielregeln sind gerade dort erforderlich. Nur so sind das Ansehen des Flughafens und das Vertrauen in den Flughafen im Interesse dieser für das ganze Land wichtigen Anlage wiederzugewinnen.
Deshalb wären Unique und insbesondere auch die Zürcher Regierung gut beraten, die staatspolitische Dimension ihres Widerstandes gegen diese Verbesserung der Rechtssicherheit kritisch zu überdenken; dies gerade auch, weil eine Finanzierung von allfälligen Entschädigungsforderungen über die Lärmgebühr langfristig verursachergerecht sichergestellt wäre.
Zur Geschichte der Vorlage: 2002 wurde die parlamentarische Initiative Hegetschweiler eingereicht. Die Initiative verlangte, dass Minderwertentschädigungen für Fluglärm von den betroffenen Eigentümern in einer einfachen, den Standards des Enteignungsrechtes entsprechenden Form geltend gemacht werden könnten. Diese dürften nicht an ungerechtfertigten Verjährungseinreden scheitern. Die Vorlage zur parlamentarischen Initiative wurde von der UREK-NR ausgearbeitet und von diesem Rat 2007 angenommen. Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme Nichteintreten. In einem Eventualantrag beantragt er, die Vorlage auf die Verfahrensgarantien für Fluglärm zu begrenzen. Der Ständerat folgte am 12. Juni 2008 ohne Gegenstimme dem Antrag der UREK-SR und entschied, auf die Vorlage nicht einzutreten. Notabene hatte die UREK-NR ihre Arbeit begonnen, weil der Bundesrat zu jenem Zeitpunkt, 2002 - also noch viel früher, als ich in diesen Rat gewählt wurde -, keine Notwendigkeit zum Handeln sah. Jetzt sind wir kurz vor der Ziellinie und hätten die einmalige Chance, diese Vorlage zum Abschluss zu bringen.
Zum Handlungsbedarf: Sowohl der Ständerat als unterdessen auch der Bundesrat anerkennen, dass im Bereich der Verfahrensregelung betreffend die Änderung von Betriebsreglementen bei Flughäfen Handlungsbedarf besteht. Die heutige rechtliche Situation ist unbefriedigend und hat massive Rechtsunsicherheiten zur Folge. Die Klärung der Rechtslage ist für die Kommission dringend nötig, insbesondere weil sie bedenkt, dass dies bereits seit 2002 andauert. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass die Betroffenen über ihre Rechtsansprüche so lange im Unklaren gelassen werden.
Zum Verfahren: Die von unserem Rat beschlossene Vorlage ist eine umsetzbare und konkrete Lösung zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei Änderungen des Betriebsreglementes. Der Hauptkritik des Ständerates und des Bundesrates an der Vorlage, nämlich die Ausweitung auf sämtliche öffentlichen Werke - sprich auch auf Bahn und Strassen -, soll im Differenzbereinigungsverfahren mit einer Beschränkung auf die Fluglärmfrage und damit auf den ursprünglichen Wortlaut begegnet werden. Damit erklärt sich die Kommission ausdrücklich einverstanden. Ein ausformulierter Vermittlungsvorschlag des Bundesrates liegt ja bereits vor.
Nur wenn wir am Eintretensbeschluss unseres Rates festhalten, wird die längst fällige Klärung der Rechtslage bezüglich Fluglärm endlich erreicht. Sonst wird die Lösung des anerkannten Problems auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben. Die Kommissionsmehrheit will deshalb am Beschluss unseres Rates festhalten. Leider darf unser Rat aus Verfahrensgründen nicht auf den Vermittlungsvorschlag einschwenken und kann nur am Eintreten festhalten. Das Verfahren ist relativ unglücklich. Wir haben heute also nicht die Möglichkeit, die Vorlage materiell zu bearbeiten und reduziert an den Ständerat zu senden. Wir müssen an unserer Vorlage festhalten und dem Ständerat zugleich klar signalisieren, dass wir bereit sind, auf eine abgespeckte Vorlage gemäss Eventualantrag des Bundesrates einzutreten.
Was übrigens die Einstimmigkeit im Ständerat betrifft, so hat die UREK-SR einen sehr knappen Entscheid gefällt. Im Ständerat ist es aber eher unüblich, Minderheitsanträge zu stellen, und ohne Gegenantrag ist im Plenum dann logischerweise Einstimmigkeit die mathematische Folge. Mit einem klaren Signal an den Ständerat für eine auf den [PAGE 1382] Fluglärm beschränkte Vorlage haben wir eine gute Chance auf einen erneuten Dialog mit dem Ständerat.
Noch kurz zur Vernehmlassung: Die Vernehmlassung zur Vorlage unseres Rates ist sehr positiv ausgefallen. Die Kantone waren mehrheitlich für die Vorlage. Nur zwei wollten auf sie verzichten, neben dem Kanton Wallis insbesondere der Kanton Zürich. Dafür haben der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband zugestimmt. Vor allem haben aber auch viele vom Fluglärm betroffene Gemeinden im Kanton Zürich die Vorlage unterstützt, gerade weil der Zürcher Regierungsrat gegen die Interessen der Bevölkerung und einseitig zugunsten des Flughafenbetreibers Unique Stellung bezogen hat. Alle an der Vernehmlassung teilnehmenden Parteien waren dafür, die SVP sogar vorbehaltlos. Von den interessierten Kreisen war der grosse Teil für die Vorlage. Unique und Swiss waren dagegen - verständlicherweise -, weil sie für den Flughafen Entschädigungsverpflichtungen aus denkbaren, nichtbeschlossenen Verfahren befürchteten. Diese Entschädigungen sind jedoch via Landegebühren oder indirekt über den Flughafenfonds gedeckt.
Zur Motion: Die Motion ist für die Kommission keine Lösung. Mit der Motion beginnen wir wieder bei null, und bei den Eigentümern wird die Unsicherheit fortbestehen. Nach rund sechs Jahren Arbeit und der Anerkennung des Handlungsbedarfs von allen Seiten wäre es ein Schildbürgerstreich, jetzt eine Motion anzunehmen, um vielleicht in fünf Jahren eine Vorlage zu bekommen. Dies können Sie den betroffenen Grundeigentümern, die seit Jahren mit provisorischen Betriebsreglementen leben müssen, welche jeweils fast via Notrecht eingeführt wurden, nicht mehr zumuten. So will die Kommission den vom Fluglärm betroffenen Eigentümern wenigstens in Verfahrensfragen Klarheit geben und rechtsstaatlich faire Bedingungen festlegen. Deshalb kam der Vorstoss ja auch von FDP und SVP, die sich sonst immer für das Eigentum starkmachen.
Was geschieht nicht mit der Vorlage? Es geht bei dieser Vorlage nicht darum, dass vom Fluglärm Betroffene entschädigt werden. Es geht einzig darum, die Verfahrenskoordination so zu klären, dass alle Verfahren klar geregelt und durchgeführt werden. Es werden auch keine abgeschlossenen Fälle wiederaufgegriffen. Im Moment besteht aber grosse Unklarheit bezüglich der Verfahren. Nach rund sechs Jahren mit provisorischen Betriebsreglementen sind es die Liegenschaftseigentümer jetzt langsam müde, darauf zu warten, dass man ihnen sagt, was sie tun sollen. Man muss ihnen die Möglichkeit geben, einheitlich behandelt werden. Ob dann wirklich Entschädigungen bezahlt werden, wird sich erst im konkreten Verfahren zeigen. Wir müssen jetzt mit einem Schritt in die richtige Richtung signalisieren, dass wir faire Verfahren wollen. Über Entschädigungen wird später andernorts entschieden. Zusammengefasst:
1. Der Handlungsbedarf ist in beiden Räten unbestritten.
2. Wir haben aus formellen Gründen keine andere Möglichkeit, als der Mehrheit zu folgen, wenn wir die Vorlage jetzt zum Abschluss bringen wollen.
3. Die UREK-NR ist willens, eine auf den Fluglärm beschränkte Vorlage zu unterstützen.
4. Die betroffenen Eigentümer und Mieter haben Anrecht auf klare und eines Rechtsstaates würdige Verfahrensregeln.
5. Wir haben eine gute Vorlage, welche in der Vernehmlassung positiv aufgenommen wurde.
Ich bitte Sie also, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und den Antrag der Minderheit abzulehnen.