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AB 89452

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich mit 13 zu 10 Stimmen im Sinne der Mehrheit gegen den Minderheitsantrag Gilli ausgesprochen, und zwar aus folgenden Gründen:

Die Mehrheit ist der Meinung, dass tatsächlich da und dort bei Kulturschaffenden soziale Probleme bestehen, dass die Kulturschaffenden dies aber selbst in die Hand nehmen müssen. Sie haben einen unabhängigen Weg gewählt, und dafür sollen sie auch die Verantwortung übernehmen. Zudem ist die Mehrheit der Meinung, für einige der Kulturschaffenden sei das Problem bereits heute gelöst. Ein Teil der Mehrheit sieht in Bezug auf die Kulturschaffenden im [PAGE 1409] Bereich der Sozialversicherungen Handlungsbedarf, aber nicht im Rahmen des vorliegenden Kulturförderungsgesetzes. Dies ist auch der Grund, weshalb eine klare Mehrheit der Kommission im Anschluss an die Debatte über das Kulturförderungsgesetz eine Kommissionsmotion unterstützt hat, welche Änderungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts vorsieht.

Die Minderheit der Kommission war der Meinung, Eigenverantwortung reiche nicht aus, Lücken seien da und es gebe spezifische soziale Probleme bei bestimmten Gruppen von Kulturschaffenden, sei es im Bereich der beruflichen Vorsorge, sei es im Bereich der Arbeitslosenversicherung, wo beispielsweise Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die nach und nach ihr Pensum von 100 auf 0 Prozent abbauen müssen, oft kein Anrecht auf Arbeitslosengelder haben. Es gibt weitere Teilprobleme. Die Minderheit Gilli war deshalb der Meinung, es sei im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes eine Generalklausel für einen besseren Schutz im Bereich der Sozialversicherung zugunsten von Kulturschaffenden, unabhängigen und angestellten, einzuführen.

Die Mehrheit hat sich aber, wie gesagt, mit 13 zu 10 Stimmen gegen den Minderheitsantrag Gilli gewendet. Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit, ihr zu folgen.