Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-09-30
Wortprotokoll
Bereits aus den Anhörungen ging hervor, dass die Verbesserung der sozialen Sicherheit, insbesondere der Vorsorge, den Kunst- und Kulturschaffenden selbst, aber auch der Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen und weiteren Delegierten aus der Kunst- und Kulturszene ein wichtiges und dringendes Anliegen ist. Suisseculture hat bezugnehmend auf eine frühere Fassung des KFG-Entwurfes Vorschläge vorgelegt, wie dieses Anliegen ins KFG aufgenommen werden könnte.
Künstlerische Tätigkeit beinhaltet ein Armutsrisiko. Lücken bestehen vor allem bei der Vorsorge, bei Unfall, Krankheit und Alter. Unser Sozialversicherungsgesetz mit seinem jetzigen Regelwerk ist vor allem auf Angestellte und Leute mit eigenen Firmen ausgerichtet. Wie Sie gehört haben, haben Künstler ein einigermassen komplexes und spezifisches Arbeitsprofil mit mehreren Arbeitgebern, kurzen Anstellungsperioden und Episoden selbstständiger Tätigkeit mit oder ohne Förderbeiträge bei oft sehr niedrigen Einkommen. Für viele entstehen zwangsläufig Deckungslücken, die nicht zuletzt im Alter zur Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe führen.
Die Kommission anerkannte das Problem und verabschiedete deshalb im Anschluss an die Detailberatung dieses Gesetzes eine Kommissionsmotion. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass das KFG der falsche Ort ist, um die soziale Sicherheit zu regeln. Verschiedene Begründungen dafür wurden vorgebracht: Dazu gehört, dass Artikel 69 der Bundesverfassung für die Legiferierung in Form der vorgeschlagenen Varianten keine genügende Grundlage darstellt; dazu gehört, dass die Sozialhilfe in die Kompetenz der Kantone fällt; dazu gehört, dass es sich nicht rechtfertigt, für die Notlage der Kunst- und Kulturschaffenden eine Sonderlösung zu schaffen, während gleichzeitig andere Berufe mit atypischen Arbeitsverhältnissen mit ähnlichen Problemen kämpfen. Zudem hat der Bundesrat erst kürzlich vom Bericht des BSV über die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden Kenntnis genommen und beim EDI eine Verordnungsänderung beantragt.
Aus diesen Gründen hat die Kommission die beiden Minderheitsanträge abgelehnt. Den Minderheitsantrag I (Gilli) lehnte sie mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Minderheitsantrag II (Neirynck) mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Der Antrag Bortoluzzi lag der Kommission nicht vor.