Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-30
Wortprotokoll
Das Anliegen, das hier von der Kommissionsmehrheit neu aufgenommen wurde, wurde im Rahmen der Hearings aufgeworfen. Erinnern Sie sich kurz an den Bührle-Raub. Nicht zuletzt anlässlich dieses Vorfalls ist uns allen wohl wieder einmal bewusst geworden, wie unglaublich viel Wert Kunstwerke haben - nicht nur einen Wert in Franken, aber eben auch in Franken. Somit sind die Versicherungen enorm teuer, und zwar sowohl die Versicherung für den Transport als auch diejenige für das Museumsgut überhaupt, vor allem bei temporären Ausstellungen. Das Versicherungsbudget gewisser Museen beträgt jährlich mehrere Millionen Franken; dieses Geld wird nur und ausschliesslich für die Versicherungen verwendet.
Die Kulturschaffenden haben betreffend die Versicherungsfrage eine weitergehende Regelung vorgeschlagen als jene, die Ihnen jetzt hier vorliegt. Wir möchten keine eigentliche Staatshaftung, sondern beschränken uns gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit in Artikel 9 auf die Möglichkeit, Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben zu leisten, dies aber nur im Falle von Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dieses wichtige Anliegen wollen wir nicht zuletzt deshalb aufnehmen, weil der Bund ja selber ein grosses Interesse an hochkarätigen Ausstellungen in unserem Land hat. Wir wollen aber auch darum eine zurückhaltende und beschränkte Unterstützung seitens des Bundes bieten, damit künftig nicht jede Institution für sich selber eine individuelle Lösung suchen muss. Mit dieser Regelung lösen wir die Versicherungsproblematik der Institutionen keineswegs abschliessend, das ist uns völlig klar. Aber wir bieten Hand für eine Unterstützung bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung - eine zurückhaltende und doch eine wichtige Unterstützung.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, hier die Mehrheit zu unterstützen.