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Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30

Wortprotokoll

Lassen Sie mich mit einem Zitat von Friedrich Nietzsche beginnen, das ausgezeichnet in die heutige Zeit der dramatischen Finanzkrise passt: "Kultur ist nur ein dünnes Apfelhäutchen über einem glühenden Chaos." Heute dürfen wir mit Freude feststellen, dass dieses dünne Apfelhäutchen, das als Verfassungsauftrag seit 1999 besteht, endlich in einem Gesetz konkretisiert wird. Die CVP-Fraktion hat intensiv an der Ausgestaltung des Gesetzes [PAGE 1396] mitgearbeitet und ist nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zufrieden - ziemlich zufrieden.

Es ist uns gelungen, die Vorlage des Bundesrates erheblich zu verbessern und vor allem wirksamer zu machen. Bereits im Rahmen der Vernehmlassung hat die CVP gefordert, dass das Kulturförderungs- und das Pro-Helvetia-Gesetz zusammengelegt würden. Auf den ersten Blick handelt es sich nur um eine kosmetische Angelegenheit. Das Ziel der Zusammenlegung der Gesetze ist aber klar: die Kulturförderung stärken. Die Gesetzeszusammenlegung ist heute unbestritten. Ein einziges Gesetz erleichtert die Lesbarkeit, es zeigt auch die gegenseitigen Verflechtungen auf, und so können die Schnittstellen besser definiert werden.

Analog zur Organisation von Wissenschaft und Forschung schaffen wir klare Verantwortlichkeiten und vermeiden Doppelspurigkeiten - das im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates, der Kraut und Rüben vermischte. Klare Verantwortlichkeiten heisst: Für Werkbeiträge, Stipendien, Aufträge und Projektbeiträge soll Pro Helvetia verantwortlich sein; für Preise, Auszeichnungen und den Erwerb von Kunstwerken soll das BAK zuständig sein.

Wir stehen zu dieser klaren Aufgabenteilung, und wir stehen auch klar zur Autonomie von Pro Helvetia. Wir setzen uns aber auch dafür ein, dass die Kompetenzen des BAK gegenüber den anderen Bundesstellen aufgrund von Artikel 26 klarer werden. Das BAK soll die Koordination der Kulturaufgaben übernehmen. Die aufwendige Kulturverwaltung ohne klare Aufgabenteilung, wie sie heute mit den Sitzungen und der Koordination der sogenannten Pentapartiten aus fünf Bundesstellen vorgenommen wird, entspricht nicht einer schlanken Verwaltung und verunmöglicht eine Konzentration der Mittel auf die eigentliche Förderpolitik. Die politische Steuerung aller Kulturaufgaben - nicht zu verwechseln mit der inhaltlichen Steuerung - soll an einer zentralen Stelle, im Bundesamt für Kultur, erfolgen. Das BAK ist das Scharnier zum Parlament. Alle Kulturförderungstätigkeiten des Bundes sollen hingegen an eine unabhängige Instanz übertragen werden - ähnlich wie die Forschungsförderung beim Schweizerischen Nationalfonds. Die neue Pro Helvetia soll mit einem klaren gesetzlichen Auftrag ausgestattet sein und die Förderung und Vermittlung der Kultur übernehmen.

Wie bei Bildung und Forschung ist auch hier die Unabhängigkeit ein zentrales Element. Dafür stehen wir ein. Bei diesem Modell macht auch der von den Kulturorganisationen geforderte Kulturrat Sinn. Wir haben ihn in das Gesetz aufgenommen und hoffen, dass er hier eine Mehrheit finden wird. Analog zum Wissenschafts- und Technologierat soll dieser Rat den Bundesrat beraten, ohne eigene Budgetkompetenzen zu haben. Er soll ein Thinktank der schweizerischen Kulturpolitik sein; er soll Visionen ausarbeiten, Konzepte kreieren, die Anliegen der Kulturschaffenden aufnehmen.

Die CVP setzt sich aber auch für Werkbeiträge des Bundes ein, da bildende Künstler, Schriftsteller und Musiker - ähnlich wie die Schweizer Forschenden - national gefördert werden sollen. Sie sollen nicht von ihrem Schaffensort und vom Goodwill der lokalen Gemeinden oder des Kantons abhängig sein.

Zum Schluss: Wir freuen uns, dass der Begriff "Volkskultur" im Gesetz Eingang gefunden hat - es wurde Zeit. Denn nur, wenn die avantgardistische Kultur und die traditionelle Kultur, also die Kulturen der verschiedenen Regionen und Sprachen in der Schweiz, Förderung erhalten, wird es uns gelingen, die Kulturförderung breit abzustützen. Und das ist gut so, für die Kultur und für unsere Schweiz. Die soziale Absicherung der Kulturschaffenden soll aber separat gelöst werden, zusammen mit den berechtigten Anliegen anderer Selbstständigerwerbender, die zu wenig Einkommen kreieren, um bei einer traditionellen Pensionskasse dabei sein zu können.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt für Eintreten auf das KFG.