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Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Auch die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf das Kulturförderungsgesetz und auf die damit verbundene Vorlage. Wir begrüssen diese Vorlage ausdrücklich, die Artikel 69 unserer Bundesverfassung nun - endlich, bin ich versucht zu sagen - auf gesetzlicher Ebene konkretisieren wird. Die Tatsache, dass gleichzeitig die überfällige Überarbeitung der Pro-Helvetia-Gesetzesgrundlagen an die Hand genommen wird, ist ebenfalls erfreulich und auch sinnvoll. Das Pro-Helvetia-Gesetz wurde ja bekanntlich - es wurde mehrmals erwähnt - im Laufe der [PAGE 1397] Kommissionsdebatte in das Kulturförderungsgesetz integriert, weshalb nun eine einzige, zusammengeführte Vorlage resultiert.

Dieses Vorhaben können wir unterstützen. Die inhaltliche Kommissionsdebatte hat nämlich gezeigt, dass es sich dabei um eine rein formelle Änderung handelt. Unser zentrales Anliegen bezüglich der Stiftung Pro Helvetia, nämlich, dass deren Autonomie gewahrt bleibt, wurde aufgenommen. Pro Helvetia bleibt eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, der Stiftungsrat legt die strategischen Ziele fest und ernennt auch die Direktorin respektive den Direktoren, was ebenfalls zur Stärkung der Autonomie beiträgt und in unseren Augen absolut richtig ist.

In Bezug auf die soziale Sicherheit, die berufliche Vorsorge der Kunst- und Kulturschaffenden, ist das Resultat der Kommissionsberatung enttäuschend; man muss es aus unserer Sicht so sagen. Viele Kulturschaffende sind als Selbstständigerwerbende tätig oder freischaffend in dem Sinne, dass sie für wechselnde Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unregelmässig tätig sind. Dadurch werden sie von der Sozialversicherung nicht oder nur teilweise erfasst, was zu einer ungenügenden sozialen Absicherung führen kann. Sofern dieses Anliegen der sozialen Sicherheit in Artikel 3 oder 8a des Gesetzes nicht befriedigend aufgenommen wird, also nicht so, wie es die Minderheiten fordern, ist alternativ dazu immerhin der Kommissionsmotion zuzustimmen. Diese fordert den Bundesrat auf, diesbezüglich Lösungen vorzuschlagen.

Im internationalen Kontext ist uns eine sinnvolle und klärende Koordination zwischen den verschiedenen Kulturaktivitäten wichtig. Deshalb begrüssen wir die Anpassungen der Kommission in Artikel 21, welche sicherstellen, dass die verschiedenen Akteure ihre kulturellen Aktivitäten im Ausland absprechen, dass die entsprechenden Aufgaben und Erwartungen also geklärt sind.

Abschliessend möchte ich festhalten, dass die SP eine verlässliche und eine aktive Kulturpolitik fordert. Damit beauftragt uns ja der Kulturartikel in der Bundesverfassung. Dazu gehören die Bereitstellung ausreichender Ressourcen und eben auch die Bereitschaft, Kulturförderungspolitik vermehrt als eine Querschnittaufgabe wahrzunehmen. Im Zentrum der Kulturpolitik muss gemäss Artikel 21 der Bundesverfassung die Kunstfreiheit stehen, und nicht zuletzt deshalb ist für uns die bereits erwähnte Autonomie von Pro Helvetia so entscheidend.

Josiane Aubert wird seitens der SP-Fraktion noch auf weitere Punkte der Vorlage eingehen. Wir empfehlen Eintreten auf die Vorlage.