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Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Kultur ist in der Schweiz ein wichtiger und oft auch unterschätzter Wirtschaftsfaktor. Im [PAGE 1398] privaten und öffentlichen Bereich arbeiten Zigtausende von Kulturschaffenden. Doch Kultur ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, Kultur ist auch die Voraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Dank Kultur ist die Wirtschaft menschlicher. Mittels Kultur und ihren Provokationen schafft die Wirtschaft in der Gesellschaft die Freiräume und die Toleranz, die sie für innovatives Handeln braucht. Gestatten Sie mir bitte eine Bemerkung zur aktuellen Situation: Hätte der internationale Finanzplatz wirklich immer die Kultur gehabt, die man von ihm erwartet hätte, würde es heute der Gesellschaft auch leichterfallen, ihm zu helfen.

Eine lebendige und vielfältige Kultur ist aber auch ein wichtiger Standortvorteil. Unsere Bevölkerung kann aus einem vielfältigen Kulturangebot auswählen. Dieses trägt zur Lebensqualität bei. Auch wenn Singapur in vielen Bereichen den Abstand zur Schweiz reduziert hat, so haben wir beim Thema Kultur nach wie vor einen sehr grossen Standortvorteil.

Der Bund hat bis heute kein Kulturförderungsgesetz. Trotzdem oder gerade deshalb ist die Schweizer Kultur sehr erfolgreich unterwegs. Nur als Beispiel: Von den hundert wichtigsten Architekten der Welt sind mehr als fünfzehn Schweizer, und unter den weltweit wichtigsten Kulturschaffenden sind ebenfalls zehn Schweizer. Wir haben in der Schweiz so viele international anerkannte Kulturinstitutionen, dass man sie gar nicht aufzählen kann. Die meisten davon sind privat entstanden, und der Staat hat sich erst engagiert, als sich der Erfolg schon eingestellt hatte.

Man kann sich mit Fug und Recht die Frage stellen, ob es ein Kulturförderungsgesetz braucht. Denn mit einem solchen Gesetz schafft man eine Erwartungshaltung, die Haltung, dass der Bund die Kultur integral zu fördern habe. Dies sollte aber nicht der Fall sein und würde von der freisinnig-demokratischen Fraktion auch abgelehnt. Nur vereinzelt und gezielt soll der Bund tätig werden, dort, wo übergeordnetes Interesse besteht, wie beim Landschafts- und Denkmalschutz, bei der Landesbibliothek, beim Landesmuseum, bei der Filmförderung - all diese Aufgaben sind von diesem Gesetz nur am Rande oder gar nicht betroffen -, beim Zusammenhalt des Landes und beim kulturellen Austausch mit anderen Ländern. Damit sind wir bei der Pro Helvetia angelangt, die ein integraler Bestandteil dieses Gesetzes geworden ist.

Die Kulturpolitik hat zwei widersprüchliche Tätigkeiten auszuüben: Sie muss einerseits Kultur bewahren und andererseits Kultur fördern. Während das Bewahren eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten verlangt, muss man beim Fördern das konstruktive Chaos zulassen. Beim Kulturförderungsgesetz geht es um das Fördern. Das Bewahren ist im Moment in andern Gesetzen geregelt. Beim Fördern soll eben das Konstruktive, Innovative und Neue möglich sein. Das heisst: Nur so viel Koordination wie nötig, so viel Freiheit wie möglich, und niemand kann einen immerwährenden Anspruch auf Förderung stellen. Es kann sein, dass man den jungen George Gruntz fördern muss. Man kann sich aber mit Fug und Recht die Frage stellen, ob man das während dreissig Jahren tun soll. Darum ist es wichtig, dass die Kulturförderung auf viele autonome Einheiten verteilt ist, sprich: in erster Linie auf die Kantone und Gemeinden.

Der Bund soll sich innerhalb der Schweiz zurückhalten. Bundesaufgaben sind der Austausch innerhalb der Schweiz, die Positionierung der Schweizer Kultur im internationalen Umfeld und die Pflege der kulturellen Beziehungen. Es ist nicht im Sinne des NFA, hier wieder neue Aufgaben und Finanzflüsse begründen zu wollen. Es wäre auch nicht im Interesse der Kulturschaffenden, wenn sich der Bund finanziell stärker engagieren würde. Denn die Kulturschaffenden würden schnell feststellen, dass der Bund dort, wo die politischen Grabenkämpfe am härtesten und am ideologischsten ausgefochten werden, ein sehr unzuverlässiger Partner ist. Darum ist es ehrlicher, wenn wir hier klar dem weiteren Ausbau von Fördermechanismen eine Absage erteilen und das nicht erst beim Budget tun.

Auch deshalb hat die Kommission jegliche Gefahr einer Politisierung der Kulturförderung gebannt. Alle Förderaktivitäten zugunsten der Künstler und der Werke werden in die Stiftung Pro Helvetia eingebracht. Die Autonomie dieser Stiftung wird gestärkt. Damit ist die Kommission einer Empfehlung gefolgt, die auch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Bericht von 2006 zu Pro Helvetia eingebracht hat. Es scheint, dass auch viele Kulturschaffende die Arbeit der Kommission sehr gut verstanden haben. Auf jeden Fall wurde die Arbeit bis jetzt sehr gut aufgenommen, sodass ich denke, das eigentlich auch die Verwaltung das Gesetz positiv aufnehmen kann, wenn es ihr wirklich um das Kulturschaffen in der Schweiz geht.

Die freisinnig-demokratische Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag ab und tritt auf das Gesetz ein.