Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-12
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" ist von der SGK in den Sitzungen vom Juli und Oktober 2000 behandelt worden. An der ersten Sitzung sind Grundsatzdiskussionen über das Wann und Wie geführt und Vertreter des Initiativkomitees angehört worden.
Bei Befürwortern und Gegnern der Volksinitiative war man sich in drei wesentlichen Punkten einig:
1. Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist teuer.
2. Die Kosten im Gesundheitswesen stehen auf der Prioritätenliste der Bevölkerung ganz oben.
3. Der Mittelstand ist die Bevölkerungsgruppe, die von den zunehmenden Kosten im Gesundheitswesen am schwersten betroffen ist.
Neben divergierenden Diskussionen darüber, wann die Initiative behandelt und mit welchen anderen KVG-Revisionsschritten ihre Behandlung koordiniert werden soll, ist die Initiative, zusammengefasst, wie folgt begründet worden:
Ziel der Initiative sei es, die tieferen Einkommen im Bereich der Krankenversicherungsprämien mit anderen Finanzierungsmodellen zu entlasten. Mit entsprechenden Massnahmen seien die Kosten im Gesundheitswesen tatsächlich in den Griff zu bekommen. Eine dieser Massnahmen sei unter anderem eine Kompetenzverschiebung weg von den Kantonen hin zum Bund. Herr Cavalli sprach in diesem Zusammenhang vom Hauptakteur Bund.
In diesem Zusammenhang sehen die Initianten folgende Massnahmen vor:
1. Der Bund soll speziell im Bereich der Spitzenmedizin regulierend eingreifen.
2. Der Bund soll die kantonalen Gesundheitsplanungen koordinieren.
3. Der Bund soll eine einheitliche Qualitätskontrolle einführen.
4. Der Bund soll Zulassungsbestimmungen für Leistungserbringer erlassen.
5. Die Kantone sollen weitere Massnahme zur Einschränkung der Leistungen ergreifen können. Der Bund soll dazu den Anstoss geben.
Interessant ist dabei die Feststellung von Herrn Cavalli, dass dazu auch "am TarMed geschraubt" werden könne.
Gesamthaft gesehen erwarten die Initianten, dass aufgrund dieses Massnahmenkataloges die Möglichkeit geschaffen wird, rascher und flexibler auf die Entwicklungen im Gesundheitswesen zu reagieren.
Von bürgerlicher Seite wurden im Wesentlichen folgende Argumente gegen die Anliegen der Initiative ins Feld geführt: Die Initiative würde vor allem durch die vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostendämpfung zu einer Zweiklassenmedizin führen. Sie sei keine Massnahme gegen die Zweiklassenmedizin - eine Medizin, die sich Ärmere, und eine Medizin, die sich Reichere leisten können -, sondern die Zweiklassenmedizin würde geradezu gefördert. Eine Finanzierung der Gesundheitskosten unter wesentlichem Einbezug der Mehrwertsteuer würde vor allem die Familien belasten und nicht entlasten, wie dies vom Initiativkomitee dargestellt werde. Das BSV bestätigte übrigens, dass beim Mittelstand vielerorts tatsächlich die Ausgabengrenze von 8 Prozent des Einkommens für Krankenversicherungsprämien überschritten werde. Eine Alternative in Form einer so genannten einkommensabhängigen Franchise sei geprüft, aus Praktikabilitätsüberlegungen jedoch nicht weiterverfolgt worden.
An der Sitzung der SGK vom 19. Oktober 2000 lagen neben der Initiative drei Gegenvorschläge vor, ein direkter und ein indirekter von Kollege Robbiani und ein direkter von Kollege Gross Jost.
Der direkte Gegenvorschlag Robbiani unterscheidet sich im Wesentlichen im Bereich der Finanzierung von der Initiative. Mit einem Artikel 117a Absatz 1 Buchstabe b wird die Finanzierungsform nicht explizit auf die Mehrwertsteuer fixiert. Neu ist auch der direkte Hinweis auf die Pflicht von Bund und Kantonen, Familien mit Kindern finanziell zu entlasten. Neu im Gegenvorschlag ist ebenfalls die Idee eines so genannten Hochrisikofonds, der als Ersatz für den bestehenden befristeten Risikoausgleich verstanden werden kann.
Im indirekten Gegenvorschlag will Kollege Robbiani eine einkommensabhängige Franchise einführen. Zudem verlangt er in Artikel 65 Absatz 3 KVG die Übernahme der Prämien für Kinder und nicht erwerbstätige Personen bis zum 25. Altersjahr durch die Kantone.
Der direkte Gegenvorschlag Gross Jost will die Maximalbelastung durch Krankenversicherungsprämien exakt regeln. Gemäss seinem Gegenvorschlag dürften sie 6 Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Zudem verlangt er eine speziell abgestufte Kostenbeteiligung der Versicherten - auch hier geht es also um einen einkommens- und vermögensabhängigen Selbstbehalt -, jedoch mit mehr Ausgestaltungsfreiheit durch den Verordnunggeber. Der Einbezug von Beiträgen aus der Mehrwertsteuer ist beim Gegenvorschlag Gross Jost offen formuliert. Im Übrigen entspricht der Gegenvorschlag im Wesentlichen einer detaillierteren Formulierung des Volksbegehrens an sich.
In der Eintretens- und Detailberatung wurden folgende Feststellungen gemacht oder Argumente in die Diskussion eingebracht: Vonseiten der Initianten wurde zuhanden des Protokolls die Erklärung abgegeben, dass bezüglich der Finanzierung der Krankenversicherung zum Problemkreis Franchise und Selbstbehalt keine Aussagen gemacht würden. Der Begriff "insbesondere" im Initiativtext lasse diese Interpretation zu.
Kollege Robbiani, Verfasser eines direkten und eines indirekten Gegenvorschlages, sieht sich als Brückenbauer für eine konstruktive Lösung zwischen den Befürwortern und den Gegnern der Initiative. In diesem Zusammenhang wies er auf die relativ flexible Formulierung seiner Vorschläge hin.
Vonseiten der Befürworter der Initiative wurde auf den stetigen Revisionsbedarf des KVG hingewiesen und auf die Tatsache, dass es im System besserer finanzieller Leitplanken bedürfe. Bei der Spitalfinanzierung, bezüglich der anstehenden Probleme bei der Anwendung auf die Personenfreizügigkeit, beim Festlegen der Maximalprämien in Abhängigkeit zum Bruttoeinkommen usw. sei eine Regelung auf Verfassungsstufe notwendig. Mit der Initiative könne eine drohende Zweiklassenmedizin gerade verhindert werden.
Die Gegner der Initiative wiesen auf konzeptionelle Probleme der Initiative hin und interpretierten die eingehendere Diskussion der Gegenvorschläge dahingehend, dass solche Probleme anscheinend auch bei den Befürwortern erkannt worden seien. Obwohl die Anliegen des Volksbegehrens durchaus respektiert werden, sind die Gegner der Meinung, dass "Planungszentralismus", wie sie es nannten, der [PAGE 1502] falsche Ansatzpunkt sei und dass gesundheitspolitisch die Gesamtschau fehle.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass einkommensabhängige Kostenbeteiligungen schon heute Realität sind, sei es über steuerliche Beiträge an die Prämienverbilligung oder die Spitalfinanzierung. Verschiedene Votanten wiesen zudem darauf hin, dass die anstehenden Probleme - solche gibt es tatsächlich in Hülle und Fülle - auf Gesetzesebene gelöst werden sollen. Dies wäre effizienter und vor allem der raschere Weg.
In der Abstimmung über die Vorstösse wurden folgende Ergebnisse erzielt: Mit 12 zu 10 Stimmen wurde das Einsetzen einer Subkommission zur weiteren Abklärung abgelehnt. Ein indirekter Gegenvorschlag erreichte in der Abstimmung das Resultat von 12 zu 12 Stimmen. Mit Stichentscheid der Präsidentin wurde auf einen Gegenvorschlag indirekter Art verzichtet. Die Initiative wurde mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 9 Stimmen verworfen. Auch ein Rückkommensantrag Fasel, doch noch eine Subkommission zu schaffen, wurde in einer zweiten Abstimmung mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt.