Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2008-10-01
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-01
Wortprotokoll
Fangen wir doch bitte bei den Fakten an: Mit dem Inkrafttreten des neuen Stromversorgungsgesetzes sind Preiserhöhungen sozusagen vorprogrammiert. Erstens wird neu eine Förderabgabe für erneuerbare Energien erhoben; zweitens muss die Energiewirtschaft neue Kosten für Energiereserven gegen Blackouts berappen, sogenannte Systemdienstleistungen; drittens gibt es für viele Stromunternehmen, insbesondere für jene, die keine Übertragungsnetze haben, höhere Netzgebühren. Ich glaube, da sind sich alle einig. Diese mit dem neuen Gesetz entstehenden zusätzlichen Kosten dürften je nach Unternehmen maximal zwischen 5 und 10 Prozent ausmachen. Ich wäre froh, wenn Bundesrat Leuenberger hier noch etwas genauere Angaben dazu machen könnte.
Die angekündigten Strompreiserhöhungen von zum Teil über 25 Prozent haben in weiten Teilen der Bevölkerung Empörung ausgelöst. Sie sind kaum nachvollziehbar und vor allem intransparent. Dies ist der Hauptvorwurf, den ich Hunderten von kleinen und grossen Elektroversorgungsunternehmen in den Regionen und vor allem in den Gemeinden machen muss. Es geht doch nicht an, dass - kaum ist der erste Schritt einer Neuordnung im Strommarkt in die Wege geleitet - im Windschatten der berechtigten Preissteigerungen unbemerkt weitere Erhöhungen oder höhere Konzessionsgebühren für die Gemeinden oder Kantone vorgesehen werden. Das ist einfach nicht fair, auch wenn es sehr oft den Kantonen und Gemeinden zugutekommt. Ich muss auch sagen, dass es sehr kurzsichtig ist, denn dass hier ein Scherbenhaufen angerichtet wurde, könnte sich bei den weiteren Schritten der Neuordnung des Strommarktes noch bitter rächen.
Die zum Teil unberechtigten Preiserhöhungen sind nicht etwa, wie behauptet wird, eine Folge der Liberalisierung - das Gegenteil ist der Fall: Der erste Liberalisierungsschritt gilt nur für Strombezüger ab 100 000 Kilowatt jährlich. Die betroffenen Haushalte können vorläufig überhaupt nichts wählen; ihre Stromlieferanten sind immer noch Gebietsmonopolisten. Im Strommarkt leiden wir nicht unter der Liberalisierung, sondern unter Intransparenz, viel Regulierung und zu wenig Wettbewerb. Das ist das Problem.
Übrigens, das Argument, die Strompreise seien in der Schweiz im Vergleich zum EU-Raum günstig, ist einfach nicht stichhaltig, denn die meisten Staaten um uns herum produzieren Strom teilweise mit fossilen Brennstoffen, die natürlich jetzt massiv teurer geworden sind. Die Schweiz hingegen hat Wasser, Atom- bzw. Kernenergie und hat deshalb das Glück, keine massiven Preissteigerungen verdauen zu müssen. Bei uns sind Strompreissteigerungen ausschliesslich hausgemacht. Deshalb ist es absolut zentral, dass nun die Aufsichtsbehörde, die Elcom, sich gründlich mit den einzelnen Strompreiserhöhungen beschäftigt und ungerechtfertigte Erhöhungen rigoros rückgängig macht. Aber auch die genaue Prüfung der Berechnungsweise der Netzgebühren und der Systemdienstleistungen von Swissgrid muss oberste Priorität haben. Und der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass die Aufsichtsbehörde strikte unabhängig bleibt.
Nun noch zur Frage, ob schon vor Inkrafttreten eine Korrektur oder eine Sistierung des Gesetzes oder der Verordnung in Betracht gezogen werden muss: Die FDP ist klar der Meinung, nein. Wir sollten das Gesetz, das im Parlament über Jahre hin- und hergeschoben und vom Volk zwischendurch mal abgelehnt wurde, jetzt in Kraft treten lassen und die vorgesehenen Überwachungs- und Korrekturmechanismen anwenden. Den Stromunternehmen empfehle ich mehr Vorsicht und vor allem mehr Transparenz - die Konsumenten lassen grüssen!