Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-10-01
Wortprotokoll
Sie erlauben mir, dass ich zuerst zum Antrag der Minderheit I (Flückiger) etwas sage. Er will verhindern, dass der Bundesrat mehr Kompetenzen erhält, indem für alle in Artikel 11 genannten Produkte als massgeblicher Termin der 21. März 2003 angestrebt wird. Damit zielt der Antrag darauf ab, die Kompetenz des Bundesrates bei der Tabakbesteuerung sehr gering zu halten. Das halten wir für verkehrt. Ich komme in Bezug auf das Materielle bei der Begründung meines Einzelantrages darauf zurück. Auch die Verwaltung hält den Antrag für verkehrt, und zwar aus formellen Gründen. Denn formell nimmt der Antrag Bezug auf eine falsche Grösse, er bezieht sich auf Steuersätze, die es nach dieser Gesetzesrevision nicht mehr gibt, wenn sie im Sinne des Entwurfs erfolgt. Darauf kann auch keine Erhöhungskompetenz gesetzt werden, das ist gesetzestechnisch falsch, und der Antrag ist schon deshalb abzulehnen.
Materiell steht dem Antrag der Minderheit I mein Einzelantrag am klarsten entgegen. Der Einzelantrag verlangt ebenfalls einen einzigen massgebenden Termin für alle Tabakfabrikate, ab welchem dem Bundesrat die Kompetenz zukäme, die Tabaksteuern zu erhöhen. Gemeint ist jedoch nicht 2003, sondern der Termin des Inkrafttretens der hier diskutierten Gesetzesrevision. Das ist im Übrigen auch gesetzestechnisch korrekt.
Die Kompetenz wollen wir Grünen beim Bundesrat belassen. Der Grund ist einfach: Wir sind überzeugt, dass das Parlament die Erhöhungen, die der Bundesrat in den letzten Jahren vorgenommen hat, nicht beschlossen hätte, von künftigen ganz zu schweigen. Deshalb sind wir auch materiell gegen den Antrag der Minderheit I. Die Steuererhöhungen gerade bei den Zigaretten wirkten sich positiv auf den Jugendschutz aus. Die Vereinheitlichung würde im Weiteren eine unkomplizierte steuerliche Gleichbehandlung der Produkte erlauben. Die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Tabakfabrikate ist in unseren Augen nicht wirklich begründbar. Vor allem aber hätte der Bundesrat mit der Zustimmung zu meinem Antrag mehr Spielraum und müsste nicht schon bald mit einer nächsten Gesetzesrevision aufwarten. Tatsächlich verbleibt dem Bundesrat bei Zigaretten noch eine Kompetenz zur Erhöhung um etwa 60 Rappen, wenn gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit entschieden wird. Seit 2003 gab es Erhöhungen von zweimal 30 Rappen und einmal 60 Rappen. Das heisst: Der überwiegende Teil der Kompetenz von 80 Prozent ist heute bereits ausgeschöpft. Wenn die bisherige Steuerpolitik bezüglich Zigaretten beibehalten werden soll, würde mit dem Termin des [PAGE 1481] 21. März 2003 schon bald eine neue Revision des Gesetzes nötig. Das erachte ich nicht als effiziente Ratsarbeit. Wird dagegen mein Antrag angenommen, hat der Bundesrat ab dem Termin des Inkrafttretens der Gesetzesänderung wieder die Kompetenz über die vollen 80 Prozent; die jetzige Revision könnte entsprechend viel länger anhalten.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen und den Antrag der Minderheit I (Flückiger) abzulehnen.