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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-10-01

Wortprotokoll

Die Steuerstruktur für Zigaretten wurde im Jahre 1996 mit dem Tabaksteuergesetz vereinfacht und die Steuerbelastung seither schrittweise erhöht. Die Steuerstrukturen für die übrigen Tabakfabrikate sind kompliziert, sie sind nicht EU-kompatibel, und ihre Steuerbelastung ist zu tief. Die Gesamteinnahmen aus der Tabaksteuer im Jahre 2005 betrugen 2 Milliarden Franken. Bei Stumpen, Zigarillos, Schnitttabak usw. waren es 15 Millionen. Sie sehen hier das Verhältnis. Braunprodukte spielen also eine eher untergeordnete Rolle bezüglich der Tabaksteuereinnahmen.

Die Struktur für alle anderen Tabakfabrikate als Zigaretten soll nun vereinfacht und nebenbei auch noch EU-kompatibel gemacht werden. Zigarettenpapier, das heute besteuert wird, soll künftig nicht mehr besteuert werden. Dadurch fallen Einnahmen von 10 Millionen Franken weg. Die Steuer auf Zigarren und Zigarillos soll leicht, diejenige auf Feinschnitttabaken markant erhöht werden. Grund dafür ist die Eindämmung des Selberdrehens von Zigaretten.

Die neuen Steuererhöhungskompetenzen des Bundesrates sind in erster Linie gesundheitspolitisch motiviert. Die vorgesehene Vereinfachung der Steuerstrukturen kommt der Wirtschaft entgegen. Dasselbe gilt auch für die neu zugelassenen Steuerlager. Das kennen wir heute nicht, das kennt man aber im EU-Raum. Sie werden Arbeitsplätze schaffen. Die Endkommissionierung der Exportprodukte erfolgt so nicht mehr im Ausland, sondern in der Schweiz.

Auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten, das wurde bereits im Eintreten erwähnt, soll wegen der Verfassungswidrigkeit einer solchen Massnahme verzichtet werden. Ich denke, wir werden bei der Detailberatung noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Das Tabaksteuergesetz bestimmt in diesem Sinne nur einen Mindeststeuersatz, also eben keinen Mindestverkaufspreis.

Das Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass die Kantone die neue Ausgestaltung der Steuerstrukturen und eine etappenweise Erhöhung der Steuerbelastung grossmehrheitlich begrüssen. Eine Ausnahme besteht beim Feinschnitttabak; da sind die Kantone nicht alle gleicher Meinung. Die Vorlage wird auch von der Mehrheit der politischen Parteien unterstützt. Zwei Wirtschaftsverbände, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband, lehnen Steuererhöhungen ab. Zwei andere Verbände, der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund, befürworten die Vorlage. Es ist also in etwa ausgeglichen. Die interessierten Kreise unterstützen das Projekt im Wesentlichen, wobei die Präventionsorganisationen - das wurde heute gesagt - eine weiter gehende Anpassung an die EG-Steuersätze und den schrittweisen Abbau der Tabaksubventionen verlangen.

Nach Auffassung des Bundesrates sind die vorgeschlagenen, moderaten Steuererhöhungen ein vernünftiger und für die Wirtschaft tragbarer Kompromiss zwischen gar keinen und massiven Steuererhöhungen. Sie wirken präventiv und drängen sich auf, weil die aktuelle Steuerbelastung der Braunprodukte weit unter den EG-Mindestsätzen liegt und gegenüber jener der Zigaretten zu tief ist. Ein Einwand aus der Vernehmlassung wurde berücksichtigt: Tabakfabrikate, die zur Vernichtung bestimmt sind, sollen künftig nicht mehr, wie es heute möglich ist, unentgeltlich an soziale Institutionen abgegeben werden dürfen. Das macht man heute und will man künftig nicht mehr machen.

Noch etwas zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen: Die Vorlage liegt im öffentlichen Interesse. Sie bezweckt zum einen, den Tabakkonsum und damit auch die Gesundheitskosten zu senken, und zum anderen natürlich auch, für den Bund Mehreinnahmen zu generieren. Wir rechnen damit, dass es anfänglich 10 bis 20 Millionen Franken sind. Der Reinertrag aus der Tabaksteuer kommt gemäss Artikel 112 unserer Bundesverfassung letztendlich ja der AHV und der IV zugute.

Die aktuelle Beschäftigungslage in der schweizerischen Brauntabakbranche bleibt beim vorgeschlagenen Ausmass der Steuererhöhung erhalten. Beim Gesamtabsatz mag es vielleicht zu einem leichten Rückgang kommen, bei den Steuereinnahmen zu einem leichten Anstieg. Immerhin ist auch noch einmal zu betonen, dass die zugelassenen Steuerlager Arbeitsplätze schaffen werden.

Die Neuerungen sind im Vollzug auch für die Wirtschaft handhabbar, und sie führen zu Vereinfachungen. Auswirkungen auf die Grenz- und Touristenverkäufe sind unseres Erachtens nicht zu befürchten.

Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft einzutreten.