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Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-10-01

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist damit einverstanden, die Steuerstruktur nach der Vereinfachung bei den Zigaretten auch bei anderen Tabakwaren zu vereinfachen und mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft kompatibel zu gestalten. Wir beantragen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen.

Massgebend sind für uns dabei gesundheitspolitische Zielsetzungen. In der Schweiz wird viel geraucht, und es ist erwiesen, dass Rauchen der Gesundheit schadet. Politische Massnahmen sind deshalb angezeigt. Wir Grünen begrüssen eine Revision des Tabaksteuergesetzes. Leider atmet die Revision aber keinen klaren, einheitlichen Geist. Den Bundesrat interessiert im Rahmen der Tabakpolitik nicht nur die Gesundheit, ihm sind erklärtermassen auch die steuerlichen Einnahmen wichtig. Das führt zu einem Widerspruch: Steuerliche Einnahmen können nur fliessen, wenn geraucht wird, und sie können nur in der bisherigen Höhe oder in noch grösserem Masse fliessen, wenn weiterhin zum Teil viel zu viel geraucht wird.

Was also ist zu tun? Wir wollen nicht einem Verbot das Wort reden. Dass ein Verbot nicht zum Ziel führt, wissen wir. Die Prohibition in den USA und das Absinth-Verbot in der Schweiz sind beredte Beispiele. Hingegen wünschen wir uns mehr Kohärenz in der Politik. Wir richten den Appell an den Bundesrat, bei der Festlegung der Tabaksteuern gesundheitspolitische Motive stärker zu gewichten als fiskalische. Parlament und Regierung müssen bereit sein zu akzeptieren, dass die Erträge aus der Tabaksteuer viel geringer werden. Der wichtigste Ertrag findet sich dann in der besseren Gesundheit vieler Menschen. In der Vernehmlassung wurde die Vorlage breit unterstützt. Wir Grünen haben den Bundesrat schon dort aufgefordert, weiter zu gehen, so, wie das auch die Organisationen für Gesundheitsprävention fordern.

Zwar ist nicht allein der Preis das massgebende Kriterium für den Entscheid, nicht mit dem Rauchen anzufangen, aber er wirkt doch, insbesondere bei den jungen Leuten. Diese verfügen über weniger finanzielle Mittel, und in der Regel ist ihre Abhängigkeit nicht gleich ausgeprägt wie bei langjährigen Raucherinnen und Rauchern. Ganz ohne Einfluss ist der Preis im Übrigen auch nicht, wenn es darum geht, mit dem Rauchen aufzuhören. Im Grunde genommen ist es eine Lenkungsmassnahme, ein marktwirtschaftliches Instrument also. Unser leitendes Interesse für dessen Einsatz ist die Gesundheit, insbesondere diejenige von Jugendlichen. Sie sollen sich nicht auf das Rauchen einlassen. Die Höhe des Steuerertrages ist für uns ganz klar nicht das Handlungsmotiv.

Seltsam mutet an, dass der Bundesrat die Zigarren und Zigarillos weiterhin besonders behandeln will, im Gegensatz zu Schnitttabak bzw. Tabak für selbstgedrehte Zigaretten. Wir Grünen gehen davon aus, dass es auf alle Verkaufsarten von Tabak zutrifft, dass bei preislichen Vorteilen darauf ausgewichen wird. Schon deshalb ist von einer Sonderbehandlung abzusehen. Zudem spricht auch der Grundsatz der Rechtsgleichheit dafür, mit den bisherigen Unterschieden aufzuräumen. Die aktuelle Revision gibt uns die Gelegenheit dazu; wir werden die entsprechenden Anträge in der Detailberatung unterstützen.

Mit einem Einzelantrag wollen wir zudem erreichen, dass die massgebenden Termine in Artikel 11 synchronisiert werden. Unseres Erachtens soll nicht nur die Kompetenz für eine Erhöhung der Steuern beim Bundesrat liegen, sondern diese Kompetenz soll mehr Substanz erhalten. Bleibt die Erhöhungskompetenz an das Jahr 2003 gebunden, wie es im geltenden Recht steht, könnte der Bundesrat bei den Zigaretten nur noch eine Erhöhung von 60 Rappen beschliessen; für jede weitere Erhöhung müsste bereits wieder das Gesetz geändert werden. Das erachten wir als nicht sinnvoll und als ineffizient.

Der SVP-Fraktion stellt einen Minderheitsantrag auf Rückweisung. Ihr ist der gesundheitspolitische Aspekt der Vorlage weniger wichtig als ihr eigener Grundsatz, gegen jegliche neuen Steuern und Gebühren und gegen die Erhöhung bestehender Abgaben antreten zu wollen. Sie ist dafür, dass die Schweiz auch beim Tabak steuergünstig bleibt. "Wettbewerbsvorteile behalten", heisst das Argument dazu, und man nimmt damit unter Hinweis auf die Selbstverantwortung in Kauf, dass die Tabakwerbung viele Junge verführen kann und diese ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

Wir Grünen lehnen diese Haltung und damit den Rückweisungsantrag der Minderheit ab und bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten.