Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01
Wortprotokoll
Die Erhöhung der Tabaksteuer entspricht der Zielsetzung des nationalen Programms zur Tabakprävention sowie der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation, welche die Schweiz am 25. Juni 2004 unterzeichnet hat. Ziel der Gesetzgebung ist eine Revision der Steuerstruktur; diese sollte gemäss Botschaft eurokompatibel ausgestaltet sein. Auch sollte sie von einer Erhöhung der Steuerbelastung begleitet sein, damit dem Gesundheitsschutz besser Rechnung getragen wird.
Bemerkenswert ist, dass die Europäische Kommission unlängst, am 16. Juli 2008, die Definitionen der verschiedenen Arten von Tabakwaren aktualisiert hat, um Schlupflöcher zu schliessen und um zu verhindern, dass gewisse Tabakwaren in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes kommen.
Mit der heutigen Revision erhöhen wir aus gesundheitstechnischen und gesundheitlichen Gründen die Tabaksteuer auf Zigaretten sowie auf anderen Tabakwaren, inklusive Schnitttabak. Ausgenommen von der Bemessungsgrundlage nach dem Kleinhandelspreis, dem Kilogramm Eigengewicht, werden ausschliesslich Kau- und Schnupftabak, was der Zielsetzung des Gesundheitsschutzes der Gesetzesrevision entgegenläuft. Wenn wir dem Jugendschutz gebührend Rechnung tragen wollen, wenn wir die generelle Eindämmung des Tabakkonsums erreichen wollen, dann müssen wir uns auch für eine vereinfachte Steuerstruktur einsetzen und dürfen keine Differenzierung der Steuererhöhung nach Produkten akzeptieren. Im Wissen, dass jede Form von Tabak, auch Kau- und Schnupftabak, gesundheitsschädigend ist, sind wir in der Pflicht, junge Menschen, die auf Preiserhöhungen generell sehr sensitiv reagieren, zu schützen. Kau- und Schnupftabak sind trotz der verschiedenen Konsumationsarten nicht harmlos. Auch sie fördern die Nikotinabhängigkeit, die wir ja eigentlich bekämpfen wollen. Ich schlage daher mit diesem Minderheitsantrag eine Harmonisierung der Steuergrundsätze vor. Denn die vorgenommenen Änderungen führen zu einem grossen Preisunterschied und machen Kau- und Schnupftabak für preissensible Bevölkerungsgruppen, namentlich für Kinder und Jugendliche, attraktiv.
Der Bundesrat rechtfertigt seine Haltung mit dem Argument, es handle sich hier um ein Nischenprodukt. Die Mehrheit ihrerseits argumentiert nicht gesundheitspolitisch, sondern wirft die Frage der Angemessenheit der Steuer, nicht aber der reellen Erhöhung des Verkaufspreises auf. In diesem Fall ist nicht die Prozentzahl relevant, sondern ganz klar der Abhalteeffekt, welcher mit einer Preiserhöhung erreicht wird. Ausschlaggebend für die Steuerung des Verhaltens ist nun mal nicht die prozentuale Erhöhung, sondern der Verkaufspreis, welcher prohibitiv sein muss, will man verhindern, dass Jugendliche statt Zigaretten Schnupftabak konsumieren. Wenn schon die Angemessenheit der Steuererhöhung angefochten wird, wäre selbst die vorgeschlagene Erhöhung von 750 Prozent problematisch. Doch diese Erhöhung, die auf den ersten Anhieb hoch erscheint, kommt lediglich einer Erhöhung des Endverkaufpreises um 30 Rappen gleich. Die Minderheit schlägt Ihnen hingegen eine Preiserhöhung von einem Franken vor, dies im Wissen, dass wir damit bei den Jugendlichen einen Abhalteeffekt erzielen können.
Ich bitte Sie, aus gesundheitspolitischen Gründen und Jugendschutzüberlegungen dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.