Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-02
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen im Namen der Minderheit den Antrag, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, im vorliegenden Entwurf die heutige Vormundschaftsbehördenlösung umzusetzen.
Warum? Wenn Sie in der Synopse der Vernehmlassungsantworten die Seiten 55 bis 101 lesen, also knapp 60 Seiten, äussert sich da eine Mehrheit der Kantone sehr kritisch über die Behördenorganisation und über die Kostenfolgen für die Kantone. Es ist insofern nicht so, dass dies unbestritten ist. Die Kantone, die kritisch Stellung genommen haben, äussern sich sehr negativ zum Punkt, dass eben massive Kosten auf sie zukommen. Darum komme ich auf drei Punkte zu sprechen, die wohlverstanden die Kantone in den kritischen Stellungnahmen aufgeworfen haben. Es geht erstens um die Kostensteigerungen durch mehr Betreuungsstellen, es geht zweitens um die zu hohe Regelungsdichte und den damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand, und es geht drittens um die geringe Gestaltungsautonomie für die Kantone.
1. Viele Kantone befürchten, dass die Neuerungen zu grösseren finanziellen Belastungen führen. Die Gemeinden müssen nach wie vor in den Erwachsenen- und Kinderschutz einbezogen werden, so dass durch eine gewisse örtliche Nähe und Verbundenheit Einzelfalllösungen begünstigt werden. Die Gemeinde hat ohne Zweifel wichtige Funktionen in der Anwendung des Vormundschaftsrechts. Die höchstmögliche Nutzung bestehender Strukturen in einzelnen Kantonen und die Minimierung organisatorischer Probleme müssen das oberste Ziel sein. Mit der vorliegenden Behördenorganisation zerschlagen wir bisherige Strukturen, insbesondere in kleineren Kantonen. Die Autonomie der Kantone muss gewährleistet sein. Die heutigen Vormundschaftsbehörden in den einzelnen Kantonen müssen aus Kostengründen bestehen bleiben. Eine einheitliche Lösung mit einer interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörde ist nicht zwingend notwendig. Den einzelnen Kantonen ist durchaus bewusst, dass der Bereich Aus- und Weiterbildung der mit solchen Aufgaben betrauten Personen intensiviert und gefördert werden muss. Den Kantonen muss es überlassen werden, wie sie die Qualitätssicherung erreichen wollen und welche Form von Professionalisierung ihnen angemessen scheint.
2. Das neue Erwachsenenschutzrecht legt die Schwerpunkte auf die persönliche Betreuung, auf die massgeschneiderte Lösung. Das neue System der amtsgebundenen behördlichen Massnahmen mit notwendiger Massarbeit im Einzelfall wird den Arbeitsaufwand der Behörden massiv erhöhen. Damit wird der Verwaltungsaufwand der Gemeinden und der Kantone massiv ansteigen. Die [PAGE 1511] Revision scheint zum Teil etwas von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber den Funktions- und Entscheidungsträgern geprägt zu sein, insbesondere auch gegenüber den eingesetzten Vorsorgebeauftragten.
Die Revision weckt in der Bevölkerung zu hohe Erwartungen, die sich unseres Erachtens im Vollzug nicht oder nur teilweise erfüllen lassen. Denn die vier vorgeschlagenen Varianten der Beistandschaft knüpfen wieder an die Massnahmen des geltenden Rechts an, und es muss zu Recht die Frage gestellt werden, ob sich im Endeffekt materiell tatsächlich etwas ändert. Denn Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungs- und umfassende Beistandschaft führen zu nichts anderem als zur bisherigen Typenfixierung, nämlich zu Vormundschaft, Beiratschaft und Beistandschaft.
3. Es stellt sich die Frage, wie sich der Bundesgesetzgeber die künftige Gestaltung der Gemeindelandschaft Schweiz vorstellt. Schon im Bereich des Zivilstandswesens hat sich der Bundesgesetzgeber über vermeintlich materiellrechtliche Vorgaben in die Organisation der Kantone eingemischt. Es fehlt mittlerweile eine erkennbare Strategie, in welche Richtung es mit den Kompetenzen und Aufgaben von Gemeinden und Kantonen gehen soll. Für die SVP ist die vorliegende Vorlage ein weiterer Schritt in Richtung Zentralisierung und Ausschaltung der Kantonsautonomie. Deshalb kann die SVP aus grundsätzlichen Überlegungen der vorliegenden Revision nicht zustimmen.
Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag - das sind alles Punkte der Kantone - zu unterstützen; wegen der Kostensteigerung, wegen der zu hohen Regelungsdichte und wegen dem Mangel an Gestaltungsautonomie für die Kantone.