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Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Die Grünen unterstützen die vorliegende Revision des ZGB. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist das geltende Recht seit Jahrzehnten in Kraft, und das sicher nicht zu Unrecht. Allerdings musste sich die Praxis selber behelfen und viele Anpassungen vornehmen. Wie gesagt, trotz dem grossen Respekt, den wir für das ZGB hegen, ist es an der Zeit, die Anliegen der heutigen Gesellschaft aufzunehmen. Dabei darf und wird Bewährtes nicht über Bord geworfen werden.

Ausdrücklich begrüssen wir die Förderung des Selbstbestimmungsrechts in der Form der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Stichwort hier ist die weit fortgeschrittene Individualisierung der Gesellschaft. Vorgesehen ist, dass handlungsfähige Personen mit einem Vorsorgeauftrag rechtzeitig selber festlegen können, durch wen und wie sie sich im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit betreuen und vertreten lassen wollen. Neu soll es für die Patientenverfügung eine bundesrechtliche Regelung geben. Eine urteilsfähige Person kann darin in verbindlicher Weise festlegen, welche medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit will oder eben nicht will oder welche Vertrauensperson sie in medizinischen Fragen vertreten soll.

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und die neuen Vertretungsrechte von Angehörigen tragen den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft in einem sensiblen Bereich Rechnung. Diese neuen Regelungen helfen den Betroffenen, helfen also uns allen, nicht nur in formalisierter Hinsicht. Sie helfen uns auch, frühzeitig über die Tabuthemen Krankheit und Tod nachzudenken und auch mit unseren nächsten Angehörigen darüber zu reden.

Weiter begrüssen wir die Neukonzeption der amtsgebundenen behördlichen Massnahmen durch sogenannte Massnahmen nach Mass. Hier - ich zähle sie nicht im Einzelnen auf; das wurde mehrfach gemacht - zeigt sich besonders deutlich, dass durch die vorliegende Gesamtrevision eben gerade nicht alles anders werden muss und Bewährtes durchaus beibehalten werden kann.

Es sollen auch urteilsunfähige Personen, die in Wohn- und Pflegeeinrichtungen leben, besser geschützt werden. Selbstverständlich unterstützen wir das. Wir unterstützen in diesem Sinn auch den Antrag der Minderheit Jositsch zu Artikel 387 betreffend die Aufsicht über Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Der Minderheitsantrag will, dass auch unangemeldete Besuche in diesen Institutionen möglich sind.

Die grüne Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit Schwander klar ab und damit auch die Minderheitsanträge zu den Artikeln 440 folgende. Mit der Rückweisung wird gefordert, dass die heutige Vormundschaftsbehörden-Lösung beibehalten wird. Die vorliegende Revision sieht vor, dass die Kantone inskünftig eine Fachbehörde als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestimmen. Die Grünen unterstützen diese sogenannte Professionalisierung. Auch hier gilt: Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, und darauf müssen wir eingehen. Unser Leben hat an Komplexität gewonnen. Interdisziplinarität ist die richtige Antwort darauf. Verschiedene Fachleute sollen eng zusammenarbeiten. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind gerechtfertigt. Und das, Herr Schwander, haben die Kantone ebenfalls so anerkannt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf gute, tragfähige Lösungen. [PAGE 1513] Immerhin geht es unter Umständen um sehr einschneidende Massnahmen. Den von Herrn Schwander vorgebrachten Bedenken wurde wie gesagt grossmehrheitlich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung getragen. Die Kantone unterstützen den vorliegenden Entwurf. Der Ständerat hat ihm einstimmig zugestimmt.

Herr Schwander, die Landschaft der Gemeinden verändert sich, und zwar von unten nach oben. Wir haben im Kanton Solothurn gerade am letzten Wochenende gesehen, wie vier Gemeinden mit einer grossen Zustimmung der Bevölkerung fusionieren. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Vorentwurfes wurde auch festgehalten, dass es mittlerweile auch Gemeinden gibt, die sehr wohl froh sind, gewisse Aufgaben abgeben zu können.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag der Minderheit auf Rückweisung abzulehnen.