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Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Am kommenden Freitag stimmen wir in diesem Saal über das Heilmittelgesetz ab. Was bislang nicht möglich gewesen ist, hier wird es schweizerisch und einheitlich geregelt: In diesem Bereich werden 26 kantonale Gesetze durch eine Bundeslösung abgelöst, die die Anliegen der Initiative weitgehend aufnehmen wird. Im Gesetz werden wir zukünftig eine Grenzkontrolle von Ein- und Ausfuhr von Medikamenten festgeschrieben haben. Der Versandhandel bleibt verboten - das haben wir bereits gehört -; er ist nur unter strengsten Bedingungen möglich und bleibt bewilligungspflichtig.

Was nicht eingeschlossen werden konnte und kann, ist der Internethandel von Medikamenten, wenn er von der Schweiz aus über die Grenzen führt. Die einzelne Kundin und der einzelne Kunde müssen die Verantwortung selbst tragen, wenn sie Medikamente über Internet aus dem Ausland bestellen. Die Werbung für rezeptpflichtige Medikamente bleibt aber verboten. Ein Verfassungsartikel ist nicht mehr nötig, weil viele Anliegen aufgenommen worden sind.

Was im Gesetz nicht vorgenommen werden konnte, ist eine Marktregulierung bei den Medikamenten. Sie wissen: Der Verdrängungskampf in diesem Bereich ist sehr gross - nie haben wir bei einem Gesetz so viel Lobbyismus erlebt wie beim Heilmittelgesetz -, weil der Wettbewerb bei den Medikamenten zwischen Apothekern und Ärzteschaft einerseits, zwischen Apothekern und Drogisten andererseits sehr gross ist. Es ist aber nicht möglich, diese Frage in einem Bundesgesetz zu regeln.

Die CVP-Fraktion ist, wie alle anderen Fraktionen, der Meinung, dass die Initiative erfüllt ist und keine Unterstützung mehr braucht. Das Heilmittelgesetz aber werden wir am kommenden Freitag einstimmig unterstützen.

Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2000-12-12 | Lexipedia | Lexipedia