Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-02
Wortprotokoll
Wir haben es vorhin gehört: Die Kommissionen sind gesetzgeberisch tätig. Daher muss sich der Wählerwille meines Erachtens auch in der Besetzung der Kommissionen ausdrücken.
Am 22. Februar 2008 diskutierten wir in der SPK diesen Artikel 17. Für das Ausscheiden eines Kommissionsmitgliedes aus einer Fraktion gibt es heute keine Regelung. Mit 11 zu 11 Stimmen und dem Stichentscheid des damaligen Präsidenten ging die Kommission davon aus, dass die parteipolitischen Verhältnisse in unserem Land derart stabil und klar sind, dass es keinen solchen Zusatz braucht. Nun schreiben wir Oktober 2008, und genau diese Problematik ist eingetreten.
Die allergrösste Mehrheit dieses Parlamentes ist im proportionalen Wahlverfahren gewählt worden. Im Vordergrund einer solchen Wahl steht klar die Partei mit ihren mehr oder weniger klaren Standpunkten. Die Wähler erwarten darum, dass wir auch in den Kommissionen mehr oder weniger das Parteiengedankengut vertreten. Nun ist der Fall eingetreten, dass sich einige wenige nach nur einem halben Jahr von der wählerstärksten Partei getrennt haben und keine Fraktionsstärke zustande bringen. Sie sitzen aber immer noch, auf Kosten dieser Partei, in den Kommissionen. Der Wählerwille wird klar missachtet. In den Kommissionen können sie tun und lassen, was sie wollen, weil sie eben als Person und nicht als Parteienabgeordnete gewählt worden sind.
Wir haben nun die Möglichkeit, diese Rechtslücke im Parlamentsrecht zu schliessen. Rückwirkend würde es keine Auswirkungen haben, für die nächste Legislatur käme es aber zum Tragen. Sie können sich jetzt entscheiden, ob Sie wollen, dass die Kommissionsmitglieder für ihre Fraktion gewählt worden sind, um dementsprechend gesetzgeberisch tätig zu sein, oder als Einzelmasken, die nicht in die Pflicht genommen werden können.
Wie gesagt: Die Kommission hat einen gleichlautenden Antrag mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Ich bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen und die Situation zu ändern.