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Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Der Antrag Hutter Jasmin kommt sehr einfach und harmlos daher, aber es steckt ein sehr wichtiges Problem dahinter. Es geht nämlich um die grundsätzliche Frage unseres Verständnisses der Demokratie und eigentlich auch unseres Bundesstaates. Entgegen der Meinung von Frau Hutter entscheiden nicht die Parteien, wer in diesem Parlament Einsitz nimmt, sondern die Wähler. Dementsprechend wird in Artikel 161 der Bundesverfassung auch klar stipuliert: "Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen." Das heisst, dass weder das Stimmvolk noch die Kantone, weder die Wirtschaft noch die Parteien berechtigt sind, uns - Ihnen und mir - Weisungen zu geben und bindende Vorgaben zu machen. Wenn jemand sich nicht so verhält, wie man es wünscht, ist als einzige Sanktion eine Nichtnomination bei den nächsten Wahlen oder eine Nichtwiederwahl durch die Stimmberechtigten möglich.

Mit dem Antrag Hutter Jasmin soll nun eine von der Verfassung nicht vorgesehene neue Norm eingeführt werden, um unbequeme Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu sanktionieren, welche sich regelmässig auf das Instruktionsverbot beziehen, sich demnach von ihrer Fraktion entfremden und mit einem freiwilligen oder erzwungenen Austritt aus der Fraktion die Konsequenzen ziehen oder ziehen müssen. Diese Norm kommt einem Erpressungsinstrument gleich, das eingeführt werden soll, um missliebige Fraktionsmitglieder bei der Stange zu halten.

Denn ein Mitglied des Nationalrates, das die Möglichkeit zur Mitarbeit in den Kommissionen verliert, verliert eben einen wichtigen Teil seines Tätigkeitsfeldes. Das wollen wir nicht. Es ist systemwidrig, unschweizerisch und ungerecht, wenn sich das Zentralkomitee einer Partei mit diesem zusätzlichen Sanktionsinstrument noch mehr Einfluss verschaffen will.

Es kommt noch dazu, dass bei der Zuweisung der Kommissionssitze an die Fraktion auch diejenigen Mitglieder des Rates miteinberechnet worden sind, welche wegen dieses Austrittes aus der Fraktion ihre Kommissionssitze nun verlieren sollten. Der Antrag Hutter würde zu einer ungerechtfertigten Übervertretung der Fraktionen in den Kommissionen führen, wenn diejenigen Mitglieder des Nationalrates die Kommission verlassen müssen, welche die Fraktion verlassen haben. Das wollen wir nicht!