preparatory:AB 89961
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02
Wortprotokoll
Zur letzten Frage: Die Rückverweisung betrifft die Absätze 1 bis 4. Die Formulierung von Absatz 4 ist klar, es gilt für diejenigen Produkte, die ausserhalb des EWR-Raumes zugelassen werden. Und so muss meines Erachtens Absatz 5 interpretiert werden.
Zur konkreten Frage: Es muss sich um bedeutende patentierbare Teile handeln. Ob die Innovation bei einer Verpackung zu einem patentierbaren Teil mit wesentlicher Bedeutung gehört, würde ich grundsätzlich infrage stellen. Das gilt es aber grundsätzlich für jeden Einzelfall abzuklären. Es ist also keine generalisierte Lösung, sondern es muss bei jedem einzelnen Produkt geklärt werden, ob es sich um einen patentierbaren Teil mit wesentlicher Funktionalität für das Produkt handelt - und dann trifft die Folge, die Sie jetzt erläutert haben, allenfalls ein.